Frage: keine Antwort erhalten ???

Hallo, ich habe auf meine Frage an Sie keine Antwort erhalten. Vielleicht haben Sie sie einfach übersehen. Ich stelle sie nochmal: Hallo, ich bekomme Ende August/Anfang September mein Kind und beziehe derzeit vorrübergehend ALG-II (da ich als Selbständige derzeit nicht arbeiten kann). Habe ich einen Anspruch auf Erziehungsgeld, oder bekomme ich dies nur, wenn ich arbeite? Wo kann ich das beantragen? 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt ist der Kindsvater auch mir Unterhaltspflichtig. Danach würde ich mich wieder für 3 Monate dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen (Kinderbetreuung ist gewährleistet) und ab Februar nächsten Jahres meine Arbeit als Selbständige wieder aufnehmen, sofern sich nichts anderes ergibt. Muss der Vater während dieser Zeit weiterhin Unterhalt für mich bezahlen oder bekomme ich normal ALG-II? Während des Mutterschutzes - muss ich mich da abmelden, was die ALG-II-Leistung betrifft? Würde es meinem Freund günstiger kommen, oder ist es besser, wenn er der ARGE diesen Unterhaltsvorschuss zurückzahlt? Habe ich denn als ALG-II-Empfängerin auch Anspruch auf Kindergeld oder kann ich das erst beantragen, wenn ich wieder arbeite? Das waren alle meine Fragen. Herzlichen Dank bereits jetzt für eine informative Antwort. Joy Sollten Sie keine Antwort darauf wissen, dann wäre es sehr nett, dementsprechend mit einem kurzen Kommentar zu antworten. Ich warte wirklich DRINGEND auf eine Antwort. Danke Joy

Mitglied inaktiv - 30.06.2006, 08:46



Antwort auf: keine Antwort erhalten ???

Hallo, 1. EG bekommt jeder, der in denEinkommensgrenzen ist 2. Er muss zahlen 3.Was günstiger ist kann ich auf die Ferne nicht sagen 4. KG kann man auch als ArbGeld-Empfänger erhalten Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.06.2006