Sehr geehrte Frau Bader, Ich versuche mich gerade im Dschungel des Elterngeldantrages zu Recht zu finden. An sich haben mein Ehemann und ich geplant seine zwei Monate Elternzeit wie folgt aufzuteilen: 1. Monat und 13. Monat. Ist dies rechtlich machbar, so dass wir dann tatsächlich auch Elterngeld beziehen können? Er möchte dann an jeden Monat noch 2 Wochen Urlaub ranhängen, damit sollte es doch auch keine Probleme geben? Sein Arbeitgeber ist damit einverstanden. Vielen Dank für Ihre Rückmeldung, freundliche Grüße Corinna
von Nanuk_000 am 20.05.2016, 11:47