Frage!
Kann man beim Jugendamt anfordern, daß sie den Kindsvater wegen seinem Unterhalt nochmal überprüfen sollen? Zahlen tut er nicht für das Kind, da er so wenig verdient!
Eigentlich arbeitet er in einer Behinderten Einrichtung im Büro! Nun habe ich aber durch Zufall erfahren, daß er nun wo anders arbeitet, jetzt wei0 ich nicht, ob er durch die Einrichtung dort angestellt ist oder dort fest arbeitet! Dann müßte er ja eigentlich auch mhr verdienen!
Er fährt ein Auto, welches ja auch unterhalten werden muß, also müßte er ja auch Geld haben! Er wohnt zu Hause bei seiner Mutter, die Eltern von ihm sind geschieden!
von
Karina79
am 08.02.2017, 06:23
Antwort auf:
Kann Jugendamt den Kindsvater wegen Unterhalt nochmal überprüfen
Hallo,
man kann grundsätzlich alle zwei Jahre prüfen oder wenn sich eine wesentliche Veränderung ergeben hat.
Das ist nach Ihrer Erklärung ja der Fall.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.02.2017
Antwort auf:
Kann Jugendamt den Kindsvater wegen Unterhalt nochmal überprüfen
Die Beistandschaft kann alle zwei Jahre prüfen.
Wann hat sie zuletzt ?
Bei einem normalen Bürojob könnte er auch noch einen Nebenjob annehmen, und müsste auch.
Ist das Jugendamt da nicht hinterher ?
Dann prüfe ob Du es nicht lieber über einen Anwalt gehen lässt, die haben oft mehr Biss als das Jugendamt.
von
Sternenschnuppe
am 08.02.2017, 07:13