Frage: KUG Arbeitsunfähig

Hallo! Ich bin seit etwa sechs Wochen arbeitsunfähig geschrieben, Schwangerschaftsbedingt da es ohne schweres Heben nicht ging und ich in der 20 Woche schon Wehen bekommen hatte. Jetzt hat mein Arbeitgeber mir einen Vertrag Nachtrag für Kurzarbeit zukommen lassen. Auf meine Frage hin, ob die 40% weniger Lohn auch mich betreffen, schrieben Mein Arbeitgeber zurück, dass sie keine Ausnahmen machen könnten. Von einer Schule, bei der ich früher gearbeitet habe, weiß ich aber, dass diese eine der Lehrerinnen auch wegen einer Schwangerschaft arbeitsunfähig haben schreiben lassen, weil die Schule den Lohn dann nicht mehr zahlen müsse. Das würde aber heißen, dass der Arbeitgeber den Lohn nicht einfach kürzen dürfe, oder nicht? Und falls das doch alles rechtens ist und ich den Vertrag unterzeichnen muss, werde ich nach einem Monat schon in Mutterschutz kommen. Da zählt die Krankenkasse ja einen Teil, so dass der Arbeitgeber nur noch aufstocken muss. Wird mein Gehalt dann meinen ursprünglichen Lohn oder nur 60% umfassen? Und wenn ich Eltern Geld beantrage, darf ich das dann noch mit meinem ursprünglichen Lohn?

von Krümelmonster99 am 17.04.2020, 09:34



Antwort auf: KUG Arbeitsunfähig

Hallo, 1. Wenn ich es richtig verstehe, haben Sie ein BV bekommen und Ihr Betrieb geht in Kurzarbeit? Nach meinem Stand sind Sie dann auch davon betroffen. Es gibt hier Meinungen, dass es wegen Corona eine Sonderregelung gibt - die habe ich noch nicht gefunden. 2. Das Kurzarbeitergeld zählt mit 0 € in die EG-Berechnung Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.04.2020