Frage: Job als Freier Mitarbeiter

Hallo! Nach dem ich jetzt eine Woche in Oberhausen war auf einem Einarbeitungslehrgang habe ich heute meinen Vertrag unterschrieben *freu*! Ich gebe als Freier Mitarbeiter einer Firma 1x die Woche eine Erste-Hilfe-Kurs über 6 Stunden und kassiere dafür 90,- € bar auf die Hand. Jetzt hole ich mir also einen Freistellungsauftrag vom Finanzamt und schau, daß ich nicht über 325,- komme, sonst wird ja das Erziehungsgeld gekürzt. Wie ist das aber jetzt, falls ich doch mal einen Kurs mehr machen muß, weil mein Kollege mit dem ich mich abwechsle mal krank ist und ich über die 325,- komme? Muß ich dafür dann Steuern zahlen? Wird für den einen Monat das EG gekürzt? Und muß ich den Job überhaupt beim Versorgungsamt melden wenn ich nicht über 325,- komme? Wie gesagt, ich nehme mir mein Honorar aus der Kasse, aber ich muß eine genaue monatliche Abrechnung machen, so daß es falls das Finanzamt mal irgendwann bei meinem Chef vorbeischaut, auffallen wird, wenn ich mehr verdient habe. Liebe Grüße, Ivonne

Mitglied inaktiv - 07.06.2002, 20:12



Antwort auf: Job als Freier Mitarbeiter

Liebe Ivonne, einmal drüber und es sieht schlecht aus! Lieber auf den Kurs verzichten, denn sonst müssen Sie evtl. alles versteuern. Es handlet sich ja auch nicht um eine nur vorübergehenede Tätigkeit ( 2 Mo. oder so), deshalb gilt das gesamte Jahr durch 12. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.06.2002