Frage: Investmentfonds

Hallo Frau Bader, Ich und mein Exfreund teilen uns das Sorgerecht für unsere gemeinsame Tochter. Wir haben alles privat und freundschaftlich geregelt, über ein Gericht ist bei uns bis jetzt nichts gelaufen. Den Unterhalt für Johanna zahlt er regelmäßig auf mein Konto (bis auf 3 Monate, wo er arbeitslos war) Da ich seine finanzielle Situation kenne wollte ich im da aber kein Strich durch die Rechnung machen und habe von ihm kein Geld genommen. Eigentlich müsste er es nachzahlen, aber er hat schon so viele Schulden und ich und meine Kleine schaffen es auch so ganz gut. Jetzt aber mein eigentliches Problem: Ich wollte für Johanna von meinem Konto jeden Monat 30 Euro in Investmentfonds anlegen. Aber die Bank macht mir da Probleme, weil ich auf dem Papier ja nicht alleinerziehend bin. Er müsste mit unterschreiben. Da ihr Vater aber Fernverkehr arbeitet und nur alle 5 Wochen mal für 2 tage zu Hause ist, ist das schon mal schwer. Aber noch mehr ärgert es mich das es mein Geld ist und er damit eigentlich gar nichts zu tun hat. Klar würde er unterschreiben, aber wenn er mit unterschreibt, kann er da nicht jederzeit an das Geld ran, oder kann er von sich das Fond kündigen? Warum muß er das was ich mit meinem Geld anlegen will, unterschreiben? Ich denke jetzt echt nach ob ich nicht doch das alleinige Sorgerecht beantragen soll, wenn es bei so Kleinigkeiten schon Probleme gibt. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, Dankeschön schon mal im Voraus Gruß Kerstin

Mitglied inaktiv - 16.05.2006, 11:36



Antwort auf: Investmentfonds

Hallo, legen Sie es doch auf Ihren Namen und mit dem Kind als Begünstigte (habe ich für mein Patenkind auch, weil meine Freundin unter der Woche nicht hier ist, um zu unterschreiben). Am Sorgerecht werden Sie ohne seine Zustimmung nichts ändern. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.05.2006



Antwort auf: Investmentfonds

Das ist leider so...bei gemeinsamem Sorgerecht müssen beide Elternteile unterschreiben, wenn auf den Namen des Kindes Geld angelegt wird. Und ja, beide sind auch verfügungsberechtigt. Ich habe es deshalb so gemacht, dass ich das Geld für meine Kinder auf meinen eigenen Namen angelegt habe. Es liegt ja an mir, ob ich es weiterhin spare oder mißbräuchlich verwende. Und es ist auch noch in anderer Hinsicht besser so: wenn meine Kinder 18 werden und z. B. falsche Freunde haben, können sie es nicht auf den Kopf hauen, da es rein rechtlich mein Geld ist. So kann ich es ihnen bei Bedarf für Führerschein, Auto und Wohnungseinrichtung zuteilen und kann sicher sein, das es nicht mit 18 für Party, Kleidung oder Urlaub verjubelt wird*zwinker*

Mitglied inaktiv - 16.05.2006, 12:13



Antwort auf: Investmentfonds

heißt, auf meinen Namen ein Sparbuch anlegen oder eröffnen? Wenn ich schon ein Konto dort auf der Bank haHallo, bei mir ist es so ähnlich. Was be, noch ein Konto eröffnen auf meinen Namen? Fallen dort wieder Gebühren an? LG

Mitglied inaktiv - 16.05.2006, 14:32



Antwort auf: Investmentfonds

Hallo, bei mir ist es so ähnlich. Was bedeutet das, auf meinen Namen ein Sparbuch anlegen oder eröffnen? Wenn ich schon ein Konto dort auf der Bank habe, noch ein Konto eröffnen auf meinen Namen? Fallen dort wieder Gebühren an? LG

Mitglied inaktiv - 16.05.2006, 14:36



Antwort auf: Investmentfonds

Also ich habe bei der Volksbank, bei der ich auch mein Girokonto habe, 3 Sparbücher. Eins für mich und je eins für meine Kinder, diese laufen aber aus obigen Gründen ebenfalls auf meinen Namen. Soweit ich weiß, hat die Eröffnung dieser Bücher nichts gekostet.

Mitglied inaktiv - 16.05.2006, 15:26