Ich hoffe sehr dass sie mir weiterhelfen können...

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ich hoffe sehr dass sie mir weiterhelfen können...

Hallo! Ich werde im September meine ausbildung beginnen, diese wird durch BaFög unterstützt und mir stehen (nach rechnung des Amtes) etwa 300 Euro zu... Momentan lebe ich von ALGII. Mir wurde von der ARGE gesagt, dass mir außer dem BaFög sonst nichts zusteht... ich habe einen Sohn (15 Monate) und lebe in einer 52qm² kleinen Wohnung für monatlich etwa (mit Strom usw) 420 Euro zur Miete. Zudem BaFög werde ich für mich und meinen Sohn Kindergeld erhalten und dann noch Unterhaltsvorschuss (macht zusammen etwa 735 Euro die Miete abgezogen ca 315 Euro!)... Wenn ich jetzt noch die Rechungen abziehe, die ich jeden Monat zahlen MUSS wird mir ganz schwindelig! Was für Möglichkeiten habe ich noch? Kann ich für meinen Sohn Wohngeld o.ä. beantragen? Oder Lebensunterhaltsgeld vom Amt? Ich WILL diese Ausbildung in jedem Fall anfangen, jedoch ist mir jetzt noch schleierhaft, wie ich uns über die Runden bringen soll :-( Ich hoffe Sie können mir da irgendwie weiterhelfen :-) Lieben Gruß

Mitglied inaktiv - 02.07.2006, 12:36



Antwort auf: Ich hoffe sehr dass sie mir weiterhelfen können...

Hallo, Die Bedarfsätze setzen sich aus einer Grundbedarfssumme und einer geringeren Wohnbedarfsumme zusammen. Darüber hinaus sind Anträge für weitere Ausgaben (Sonderausgaben) möglich: Miet- und Nebenkosten Für Miet- und Nebenkosten können Schülerinnen und Schüler zusätzliche 64 € erhalten, sofern ihre Mietausgaben für eine notwendige auswärtige Unterbringung einen Betrag von 52 € übersteigen; bei auswärts wohnenden Studenten muss der Betrag über 133 € liegen. Kranken- und Plegeversicherung Beitragspflichtige Schülerinnen und Schüler bzw. Studentinnen und Studenten können monatlich 47 € für die gesetzliche oder private Krankenversicherung, sowie 8 € für die Pflegeversicherung beziehen. Ausserdem evtl. Leistungen für das Kind - Unterhaltsvorschuss (wenn der KV nicht zahlt) oder Sozialleistungen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.07.2006