Frage: Ich brauche unbedingt einen Rat

Ich war am Freitag nochmal beim FA nachdem sie es mir am Dienstag nicht geklaupt hat aber da war der Test auch negativ. Bin jedenfalls in der ca. 5-6 Woche schwanger. Muss am Donnerstag nächste Woche wieder hin damit sie den Mutterpass ausfüllt. Ich bin im Moment in einer Überbetrieblichen Ausbildung und hab meinem verantwortlichen Bescheid gesagt. Und was bekomme ich zu hören?! Das ist ja schön für sie, dann sehe ich aber für ihre Ausbildung schwarz... Sagen sie es nicht ihrem Chef auf der Arbeit... Sonst kündigt er den Kooperationsvertrag... Wir reden die Woche mal darüber. Tschüss. Und nun??? Was soll man denn da machen??? Ich bin im Verkauf, so dass ich es eigentlich bei Zeiten sagen muss oder nicht? Und dann kommt mein kleiner Held noch und macht mich mit seinen 2 Jahren vor und nach der Arbeit noch kaputt... Naja wird schon aber was soll ich den jetzt machen wegen der Arbeit??? Haben sie einen Rat für mich? Danke schon mal. Zusammenfassend: ja der kleine Held ist mein erstes Kind ich bin schwanger das hat sich am Freitag rausgestellt was das mit der Ausbildung zu tun hat?: - ich mache eine überbetriebliche das heist das ich die vom Staat gefördert bekomme und die in einem betrieb überbetrieblich mache -ich bin im Verkauf das heist schwere Kartons und so tragen, Paletten stapeln usw. -ich darf es dem Chef in der Firma wo ich die Ausbildung mache nicht sagen - und mein Sozialarbeiter (ist für mich verantwortlich in der Stiftung wo ich angestellt bin) hat gesagt das er für die Ausbildung schwarz sieh mfg

von Mamalisa89 am 01.02.2013, 04:55



Antwort auf: Ich brauche unbedingt einen Rat

Hallo, so ganz verstehe ich das immer noch nicht. Auch ist mir nicht ganz klar, welche Folgen es hat, wenn der Betrieb Sie nicht weiter beschäftigt. Fakt ist aber, dass Sie in der Schwangerschaft sicherlich keine schweren Kartons tragen sollten. Ansonsten würde ich in raten, beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu beantragen und sich vor Ort von einem Kollegen beraten zu lassen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.02.2013



Antwort auf: Ich brauche unbedingt einen Rat

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von peekaboo am 01.02.2013, 14:09



Antwort auf: Ich brauche unbedingt einen Rat

Erst mal like an pee x) Ich versteh deinen text nicht so ganz aber hört sich interessant an, deswegen: Kannst du es noch mal anders formulieren? Ich versteh nur bahnhof weil ich auch nicht weiß was eine überbetriebliche ausbildung ist. Aber wenn du in einer ausbildung schon bist, wieso sollte man da schwarz sehen? Jedenfalls dürfen sie dir nicht kündigen. Bei mir war es so das der vertrag endete anfang der schwangerschaft und er wurde nicht verlängert, eben weil ich schwanger war und es auch gleich gesagt habe ( arbeitete in der pflege).

von Junchen am 01.02.2013, 14:31



Antwort auf: Ich brauche unbedingt einen Rat

überbetriebliche ausbildung bedeutet das eine stiftung die vom staat finanziert wird dich unter vertrag nimmt und du über die eine ausbildung in einem betrieb machst, dh der betrieb bezahlt dich nicht sondern der träger, sprich es gibt einen kooperationsvertrag mit dem betrieb die übernehmen den praktischen teil der ausbildung. über den träger kommt man in einen betrieb dh der betrib kann von dem vertrag zurück trehten aber der träger nicht da meine probezeit vorbei ist

von Mamalisa89 am 01.02.2013, 15:15



Antwort auf: Ich brauche unbedingt einen Rat

verhüten wäre nicht infrage gekommen? gibt es auch einen vater für zwei kleine helden? beim rest verstehe ich bahnhof.

Mitglied inaktiv - 03.02.2013, 14:10



Antwort auf: Ich brauche unbedingt einen Rat

Hallo, da ich selbst als Sozialarbeiterin bei einem überbetrieblichen Bildungsträger des öfteren mit Schwangeren Teilnehmern zu tun habe, kann ich dir nur sagen, dass für dich rein rechtlich erst einmal dieselben Richtlinien gelten wie für jeden Azubi sonst auch. D.H. du kannst dich krank schreiben lassen, wenn es dir nicht gut geht, auch ein Beschäftigungsverbot ist möglich. Die gesetzlichen Mutterschutzzeiten gelten ebenfalls ganz normal für dich. Problematisch ist manchmal der Kostenträger der Maßnahme. Denn im Falle der Krankschreibung oder des Beschäftigungsverbotes müsste er ja weiter für dich die Maßnahme bezahlen, obwohl du nicht an der Maßnahme teilnimmst. Sollte der Kostenträger die Agentur für Arbeit sein, nimm unbedingt (selbst oder über den Sozialdienst deiner Einrichtung) Kontakt zu deinem Rehaberater auf um diese Fragen zu klären. Im Übrigen ist es durchaus legitim von der Einrichtung, deinen Mutterpass sehen zu wollen. Wir erleben es häufig, dass junge Mädchen "wunschschwanger" sind und die Realität nicht sehen können. Daher sichern wir uns auch über den Mutterpass ab, ehe wir mit Kostenträger, Angehörigen etc. in Kontakt treten. Ich hoffe ich konnte in diesem Fall weiterhelfen!

von Flightpiepenpaula am 04.02.2013, 15:50