Ich hatte ein Jahr Arbeitsvertrag von 1.09.2009 bis 30.08.2010. In der Zeit wurde ich schwanger und am 30.08.2010 bekam ich mein Kind.Ich habe verstanden, dass dami der Vertrag beendet ist zum 30.08.2010 und dass ich kein Geld mehr vom Arbeitsgeber kriege.Meine Frage ist:Ist das korrekt?Welche Rechte habe ich noch zu?Ich will noch ein Jahr mit meiner Tochter zu Hause bleiben, also bis zu ihrem 2ten Jahr?
VielenDank
Mitglied inaktiv - 22.01.2011, 15:31
Antwort auf:
hollo
Hollo zurück,
der Vertrag ist beendet, Sie haben also auch keine EZ. Da der Vertrag im Mutterschutz endete, bekommen Sie ab Beendigung des vertrages das gesamte MG von der KK. Danach nichts mehr. Evtl. Sozialleistungen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.01.2011
Antwort auf:
hollo
du kannst so lange zuhause bleiben wie du willst.
elterngeld bekommst du ja. errechnet sich wohl am einkommen, im jahr vor der geburt.
rechte an deinen alten ag hast du nicht mehr.
Mitglied inaktiv - 22.01.2011, 17:35