Frage: Herabsetzung des Selbstbehaltes

Hallo Frau Bader, ist es richtig das wenn man in einer Partnerschaft zusammen lebt und ein gemeinsames Kind hat, das dann der Selbstbehalt des mannes einfach um 20% herabgesetzt wird (die Begründung dafür lautet Kostenersparnis in einer Partnerschaft) , um den Unterhalt für den volljährigen, aber noch in der Schulausbildung befindlichen Sohn, zu decken? Ich bin ohne Einkommen, da ich im Erziehungsurlaub bin. Für eine Antwort wäre ich dankbar.

Mitglied inaktiv - 04.01.2006, 16:30



Antwort auf: Herabsetzung des Selbstbehaltes

Hallo, Eine Herabsetzung des notwendigen Selbstbehaltes ist möglich, wenn der Verpflichtete mit einem leistungsfähigen neuen Partner in einer ehelichen oder nichtehelichen Gemeinschaft lebt und es deshalb zu Ersparnissen durch eine gemeinsame Haushaltsführung kommt. Die Rechtsprechung geht davon aus, daß diese Ersparnis etwa 25 % des notwendigen Selbstbehaltes beträgt. Im notwendigen Selbstbehalt sind Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe von 360 Euro enthalten. Auf die sonstigen Lebenshaltungskosten entfallen somit 370 Euro bzw. 480 Euro. Sind die tatsächlichen Aufwendungen jedoch höher, dann kann die pauschale Berechnung des notwendigen Selbstbehalts zu untragbaren Ergebnissen führen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.01.2006