Frage: Hausordnung

Liebe Frau Bader,in unserem Mietvertrag bzw. in der Hausordnung steht der Zusatz INSBESONDERE IST AUCH FÜR KINDER DIE EINHALTUNG DER MITTAGSRUHE VON 13.00 - 15.00 UHR ERFORDERLICH Nun meine Frage, ist dieser Eintrag überhaupt rechtens? Oder kann ich verlangen, das er wieder gestrichen wird. Noch eine zweite Frage zum leidigen Thema Kinderwagen. Alle Mieter bzw. Eigentümer ( Eigentumswohnungen ) sind damit einverstanden, dass ich unseren Kinderwagen im Hausflur abstelle ( 8 Parteien ). Nur eine nicht, sie behauptet ich würde damit den Fluchtweg verstellen. Kennen Sie vielleicht ein Urteil dazu wie breit so ein Fluchtweg sein muss? Vielen Dank für Ihre Antwort

Mitglied inaktiv - 25.11.2000, 18:25



Antwort auf: Hausordnung

Liebe Hannah, 1. Der Fluchtweg muß so breit sein, daß es allen Bewohnern des Hauses im Falle von Gefahr in Verzuge möglich ist, das Haus zu verlassen, ohne das dem der Kiwagen entgegensteht oder das Verlassen des Hauses behindert. Das ist im Einzelfall nach der Lokalität zu entscheiden. 2. Bzgl. der Hausordnung ist zu beachten, daß diese vertraglich festgelegt sein muß. Klauseln bezüglich dem Kinderlärm, der vermeidbar ist (ältere Kinder toben in der Mittagszeit durch das Haus), sind wohl (streitig) zulässig, Kinderlärm durch weinende Kleinkinder, der nicht zu unterbinden ist, nicht. Wenn ein Baby schreit, kann man da eben nun mal nichts tun. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.11.2000