Frage: Haushaltsgeld, Unterhaltsgeld

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin 29 und habe zwei Kinder ( Sohn 7 Jahre und Tochter 1,5 Jahre). Ich arbeite seit ein paar Monaten wieder auf Teilzeit und bekomme ca 800€ raus! Ab April 2019 geht die kleine in die Krippe die monatlich 495€ kostet. Mein Sohn geht in den Hort monatlich 195€. Mein Ehemann verdient 3245€ Brutto +Wechselschichtzulage+ Weihnachtsgeld+Zulagen= Netto ca zwischen 2935-3100€. Er zählt Miete mit 935€+Telekom+Versicherungen+Auto! Er bekommt noch das Kindergeld und die Kinderzulagen sowie die Kinder Freibeträge. ( damals hatte ich das Kindergeld, habe es aber ihn auf Konto gut schrieben lassen damit er die Kinderzulagen bekommt von der Arbeit). Ich bekomme kein Geld von ihm und wenn sind das im zweistelliger Betrag. Ab und zu zählt er mal ein Einkauf das aber auch schon sehr weniger wird. Ab und zu kauft er mir mal was für 100€, dass aber sehr wirklich sehr selten ist. Ich muss laut ihm ab April mit meinen 800€ die Krippe zahlen mit 495€ sowie das Einkaufen sowie Windeln, essen und für meinen Sohn Schulsachen und Kleidung. Für mich bleibt gar nichts übrig und ich weis nicht mal ob ich das über den Monat schaffe. Ich bekomme nur noch mach betteln ANTEILIG!!!!! Das Kindergeld, weil er es sonst braucht. Steht mir Haushaltsgeld zu? Wenn ja wo kann ich mich beraten lassen? Ich habe auch schon einige male Schulden gehabt die ich aber immer wieder durch Oma und Mama weg bekommen habe. Ich will das Kindergeld wieder umschreiben lassen auf mich aber benötige von ihm die Unterschrift die er mir nicht geben wird!! Ich weis nicht mehr weiter!

von Strampelinchen am 07.12.2018, 08:23



Antwort auf: Haushaltsgeld, Unterhaltsgeld

Hallo, Der Familienunterhalt ist in § 1360 BGB geregelt, der besagt, dass die Ehegatten einander verpflichtet sind, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. Ist einem Ehegatten die Haushaltsführung überlassen, so erfüllt er seine Verpflichtung, durch Arbeit zum Unterhalt der Familie beizutragen, in der Regel durch die Führung des Haushalts. Gem. § 1360a BGB, der den Umfang des Familienunterhalts regelt, umfasst der angemessene Unterhalt der Familie alles, was nach den Verhältnissen der Ehegatten erforderlich ist, um die Kosten des Haushalts zu bestreiten und die persönlichen Bedürfnisse der Ehegatten und den Lebensbedarf der gemeinsamen unterhaltsberechtigten Kinder zu befriedigen. In Absatz 2 ist geregelt, dass der Unterhalt in der Weise zu leisten ist, die durch die eheliche Lebensgemeinschaft geboten ist. Die Ehegatten sind einander verpflichtet, die zum gemeinsamen Unterhalt der Familie erforderlichen Mittel für einen angemessenen Zeitraum im Voraus zur Verfügung zu stellen. Am sinnvollsten wäre es hier, eine Gesamt Liste zu erstellen, wer was benötigt. Liebe Grüße NB Taschengeld: 5% des gesamten Nettoeinkommens Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.12.2018



Antwort auf: Haushaltsgeld, Unterhaltsgeld

Ohje, das ist heftig. Dir steht natürlich viel mehr zu. Wofür benötigt er das ganze Geld? Einfordern innerhalb der Beziehung wird schwer, im Falle einer Trennung einfach. Mit dem vollen Kindergeld wäre ein Großteil der Betreuung finanziert. Wie läuft es sonst, dass du an der Ehe festhältst?

von Sternenschnuppe am 07.12.2018, 09:04



Antwort auf: Haushaltsgeld, Unterhaltsgeld

Hallo Sternschnuppe, Meine Ehe läuft alles andere als gut, naja eher wie eine Berg - und Talfahrt. Aber ich bin halt ein herzensguter Mensch und hoffe immer noch das es mal besser wird. Ich weis das ich vll schon zu lange warte aber ich habe erst neu die Arbeit gewechselt und wenn ich mich trennen würde, kann ich nicht mehr arbeiten da ich im Nachtdienst bin. Ich warte jetzt erstmal bis sie in der Krippe ist und Wechsel dann (versuche es) in den Frühdienst. Ja das mit Geld ist wirklich heftig!! Würde ich Mama und Oma nicht haben, will ich nicht wissen wo ich jetzt wäre! Was er mit seinem Geld macht, dass weis ich leider nicht. Er tankt viel und geht für SICH oft mal einkaufen! Ich habe zwar eine abgeschlossene Ausbildung aber wollte eine neue Ausbildung seit 8 Jahren in der Pflege machen. Das hat er gekonnt verhindert. Zuschuss bekommen wir nicht für irgendwas da er natürlich viel zu viel verdient!

von Strampelinchen am 07.12.2018, 10:01



Antwort auf: Haushaltsgeld, Unterhaltsgeld

uff. ich kann mir deine situation gar nicht vorstellen. für mich wäre das aber überhaupt nix. entweder, wenn überhaupt, ein gemeinsames konto, auf welches jeder prozentual von seinem gehalt einzahlt und deine eben genannten dinge gezahlt werden oder trennung. klingt hart aber so kann doch keiner leben. selbst wenn du dich trennst ist er dir zu unterhalt verpflichtet, den kindern auch. da wird viel mehr bei dir landen als jetzt. es gibt imme eine möglichkeit. es wird schwer werden das in der ehe einzufordern. was du momentan bekommst und im gegenzug erhälst passt überhaupt nicht zusammen...

von mellomania am 07.12.2018, 14:29



Antwort auf: Haushaltsgeld, Unterhaltsgeld

Und das würde Dir unterstützend auf jeden Fall zustehen. Es sind EURE Kinder, wegen derer Du weniger arbeitest und verdienst. Mindestens die Betreeungskosten sollten komplett von ihm und dem Kindergeld gedeckt werden,....mindestens. Ich würde da noch einmal ganz deutliche Worte sprechen, entweder seid ihr ein Team oder nicht. Dir stünden mindestens 600 - 700 Euro Unterhalt für die Kinder zu, das komplette Kindergeld und was Du verdienst. Plus Trennungsunterhalt für Dich.

von Sternenschnuppe am 07.12.2018, 17:14



Antwort auf: Haushaltsgeld, Unterhaltsgeld

Herzlichen Glückwunsch, Dein Mann hält Dich ja großartig kurz! Lass mich raten, vom Geld mal abgesehen, bist Du auch fürs Putzen, den kompletten Haushalt und für die Kinder zuständig, während er seine Freizeit frei gestaltet!? Richtig? Eine moderne Version von Aschenputtel, nur ohne Prinz. Ich kann mich meinen Vorrednerinnen nur anschließen. Setz ihm das Messer auf die Brust, entweder Ihr seid eine Familie und Du bekommst, was Du brauchst und was Dir auch zusteht oder ich würde ernsthaft über Trennung nachdenken. Das ist doch total entwürdigend, was Du da mit Dir machen lässt. Sei nicht so ein Opfer.

von Car.78 am 07.12.2018, 17:35



Antwort auf: Haushaltsgeld, Unterhaltsgeld

Setz ihm ein letztes Ultimatum und wenn er sich nicht dran hält, trenn dich. Dann kann er sehen wie teuer das ist wenn er entsprechend dafür zahlen muss. Mitunter recht erhellend für solche Herrschaften. Mit Unterhalt, evtl unterstützend Hartz4 wärst du wirklich deutlich besser dran. bei dem Einkommen dürfte er ordentlich blechen, erst für die Kinder und dann auch noch für dich. Denn das für dich kein Trennungsunterhalt übrig bleibt bei dem Einkommen ist absolut unwahrscheinlich. Dürfte einiges mehr wie 800 € sein die du jetzt verdienst. Andere Option, du sagst du kündigst wieder, dann sparst du dir die Kosten für die Betreuung. Mit dem Einkommen solltet ihr locker auch ohne deines über die Runden kommen.

von Felica am 07.12.2018, 19:02



Antwort auf: Haushaltsgeld, Unterhaltsgeld

du weisst, dass dir viel mehr "zusteht", trotzdem ist die durchsetzung dessen innerhalb einer ehe nicht einfach. wenn dein mann so ein geizkragen ist, sei bitte vorsichtig mit trennungsabsichten. gerade wenn dein mann die kinder nachts zu betreuen scheint. solche pfennigfuchser wissen genau um ihre väterlichen rechte. heisst selbstverständlich nicht, dass du alles abnicken und zahlen sollst. hat er denn den krippenvertrag mit-unterschrieben? wahrscheinlich hast du auch stkl. 5, das wäre das erste, das ich ändern würde.

Mitglied inaktiv - 08.12.2018, 06:40