Frage: Haftbar?

Guten Tag, vor ca 2 Monaten hat mein 2,5 jähriger Sohn meiner Freundin im Schwimmbad sein Spielzeug an den Kopf geworfen. Meine Freundin hatte eine Platzwunde, die im Krankenhaus ambulant geklammert wurde. Jetzt hat sie einen Fragebogen von ihrer Krankenkasse bekommen, wie der Unfall passiert ist. Meine Frage ist nun, ob ich bzw nun für die Kosten im Krankenhaus aufkommen mußm bzw. der Krankenkasse erstatten muß? Mein Sohn ist doch noch nicht haftbar. Ich bin auch haftpflicht versichert, aber ich denke nicht, daß ich meine Aufsichtsplicht verletzt habe, da mein Sohn auf meinem Arm war als es passierte. Vielen Dank Anne

Mitglied inaktiv - 08.10.2001, 13:45



Antwort auf: Haftbar?

Liebe Anne, er selber ist erst mit 7 (beschränkt) haftbar. Voprher kommt nur eine Haftung der Mutter wegen Verletzung der Aufsichtspflicht durch die Mutter in Betracht. Ob eine solche vorkliegt, kann ich so nicht beurteilen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.10.2001