Sehr geehrte Frau Bader,
da es hier bei uns auf dem Land kaum Krabbelgruppen gibt. Möchte ich mit einer Mutter ( ist Erzieherin>) zusammen ein solches Angebot geben. Wir dachten an 14 tägige Treffen. Mit Begrüßungslied, ein paar Kreisspiele, kleine Bastelei Austausch der Mütter und Abschlusslied. Unserer Gemeinde würde uns dafür einen Raum zur Verfügung stellen.
Wie sieht die recht´liche Seite aus. Wenn sich ein Kind oder Mutter verletzt. Haftet jeder für sich??? Wir würden das Angebot ehrenamtlich machen. Im Prinzip Treffen eben Mamas zusammen und spielen mit ihren Babys.
Geht das so einfach??? Was müssen wir beachten???
Danke für Ihre Auskunft
von
Yvi76
am 27.04.2012, 21:05
Antwort auf:
Gründung Krabbelgruppe
Hallo,
ich gehe davon aus, dass die Mütter dabei sind. Gleichwohl würde ich mir schriftlich einen Haftungsausschluss unterzeichnen lassen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.04.2012
Antwort auf:
Gründung Krabbelgruppe
Wir haben das damals auch gemacht,haben den Raum von der ev.Kirche bekommen und selbst unsere Gruppe geleitet.aber wie es Vers. Technisch war keine Ahnung,jeder hat auf sein Kind geachtet.
von
CKEL0410
am 28.04.2012, 10:29
Antwort auf:
Gründung Krabbelgruppe
Danke für die Antwort. Ja die Mamas, oder Papas sind auf jeden Fall dabei. Die Aufsichtsplicht liegt auch bei ihnen.
Ich dachte auch schon daran, etwas schriftliches auf zu setzten. Gibt es Mustertexte?
Danke
Gruß
Yvi15
von
Yvi76
am 30.04.2012, 11:19