Hallo. Ich habe letztse Jahr gegen meinen Arbeitgeber geklagt. Er wollte mich nach Ende meines Erziehungsurlaub nicht Teilzeit weiter beschäftigen. Icn bin vor Gericht gegangen und habe da eine Vergleich getroffen. Jetzt würde dieser Vergleich zum tragen kommen. Doch jetz heisst es das auf Grund des neuen Gleichbehandlungsgesetz mein Vergleich nicht mehr Viel wert hat. Stimmt das? An wenn kann ich mich wenden? Vielen Dank. MfG Jana-Jasmin
Mitglied inaktiv - 03.01.2007, 20:01