Frage: Glasschaden

Im Kindergarten meines Neffen kam es letztens zu einem Mißgeschick. Die Kinder dürfen dort manchmal bei der Gartenarbeit mithelfen (Blumen pflanzen). Hinterher ließ ein Kind eine schwere Schaufel mitten in der Glastür des Kindergartens liegen. Mein Neffe übersah diese Schaufel und trat beim Hineingehen unbeabsichtigt dagegen, so daß sie gegen die Glastür flog bzw. fest dagegen stieß und dort einen kleinen Sprung hinterließ. Wer muß nun für diesen Schaden haften? Meine Schwester, weil mein Neffe die Schaufel übersehen und damit den Schaden verursacht hat oder die Eltern des Kindes, das die Schaufel in der Tür hat liegenlassen, wo sie ja nicht hingehört und übersehen werden konnte, so daß der Schaden überhaupt erst entstand? Vielen Dank.

Mitglied inaktiv - 25.04.2005, 11:53



Antwort auf: Glasschaden

Hallo, bei dem Alter des Kindes (ja wohl unter 7) keiner aus der Familie. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.04.2005



Antwort auf: Glasschaden

Ich glaube nicht dass irgendein Elternpaar dafür überhaupt haftbar gemacht werden kann, denn immerhin hatten die Erzieher die Aufsichtspflicht und müssen somit darauf Acht geben dass die Kinder solche Geräte eben nicht liegen lassen, dein Neffe hätte sich ja dabei auch verletzen können. Aber schauen wir mal was Frau Bader dazu sagt! LG

Mitglied inaktiv - 25.04.2005, 12:31