Gibt es auch pflichten für Exfrauen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gibt es auch pflichten für Exfrauen?

Hallo Frau Bader, Ich bräuchte nochmal ihren Rat. Mein Lebensgefährte hat zwei Töchter aus zwei Ehen. Eine lebt in Bayern und der Kontakt ist regelmäßig und Komplikationslos. In der Ferien wird sich regelmäßig auf der Hälfte der Strecke getroffen und das Kind übergeben. Bei dem Zweiten allerdings ist das ganze komplizierter. Mein Lebensgefährte darf immer schön fleißig Unterhalt zahlen (was er gerne und regelmäßig macht), aber ein entgegenkommen ist nicht machbar. Die Kindsmutter ist umgezogen und besteht darauf das der Vater 600 Kilometer im Monat fährt um sein Kind zu sehen. Es besteht eine Zugverbindung die die Tochter die erste zeit nach dem Umzug nutzen musste, damit sie weiterhin zur Schule konnte. Jetzt heißt es auf einmal das diese Strecke 3-4 Stunden lang ist (Frage mich nur wann dann das 11 jährige Mädchen aufstehen musste). Ich dachte das es auch pflichten für die Mutter gibt und nicht nur für den Vater. Gibt es kein Gesetzt wo festgehalten wird das sich zumindest die Fahrtkosten für ein Zugticket geteilt werden oder das die Mutter auch dafür sorgen muss dass das Kind ihren Vater regelmäßig sieht? Was noch erschwerend dazu kommt ist , das wir in 4 Wochen Familienzuwachs bekommen und das der Vater eine 6 Tage in drei Schichten arbeitet. Die Arbeitsstrecke ist auch noch in entgegen gesetzte Richtung wo er auch 30 km pro Strecke fahren muss . Seine Tochter samt Vater leiden total unter dieser Situation, da die Exfrau auch nichts besseres zu tun hat als zu sticheln. Dem Kind wird eingetrichtert das der Vater eine neue Familie hat und damit keine zeit für sie mehr da ist. Dabei liegt es wirklich nur daran dass das Kind nicht geholt werden kann, weil es kein entgegenkommen gibt. Was kann man da tun? Ich hoffe sie können mir da weiterhelfen! likable

Mitglied inaktiv - 17.06.2010, 14:22



Antwort auf: Gibt es auch pflichten für Exfrauen?

Hallo, Die Kosten des Umgangsrechts trägt alleine der Umgangsberechtigte. Eine Ausnahme davon gibt es dann, wenn derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt, weit vom anderen Elternteil weggezogen ist. Man kann in diesem Fall von der Mutter verlangen, dass sie das Kind auf eigene Kosten zum Hauptbahnhof, zum Flughafen oder zu einem Treffpunkt auf der Autobahn bringt. Das Bundesverfassungsgericht hatte über folgenden Fall zu entscheiden: Die Mutter war mit dem Kind von Berlin nach München weggezogen. Der noch in Berlin lebende Vater musste aus Zeitgründen mit dem Flugzeug nach München fliegen, um sein Kind abzuholen.Das Gericht entschied, dass die Mutter verpflichtet ist, das Kind zum Flughafen zu bringen und auch wieder dort abzuholen (Beschluss vom 5.2.2002 -1 BvR 2029/00). Auch kann die Mutter 1/2 Srecken fahren müssen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.06.2010



Antwort auf: Gibt es auch pflichten für Exfrauen?

Hallo Wenn das Kind es nachweislich schafft mit dem Zug zu fahren, dann ist es die Pflicht der Mutter es zum Bahnhof zu bringen und dort auch wieder abzuholen. Sie ist umgezogen ? Dann müssen sich die Zusatzkosten um das Kind zu holen im Rahmen halten, ansonsten kann er gerichtlich erwirken auf Antrag, dass ein Teil mit dem Unterhalt verrechnet wird. Es kann nicht sein,dass er finanziell in Bedrängnis kommt, weil er hohe Transportkosten hat, die SIE geschaffen hat durch Umzug. Das Gerede neue Familie etc. kenne ich zu genüge, unser gemeinsamer Sohn kommt auch in 4 Wochen ;-) Was kann er aber tun ? Sich ans zuständige Jugendamt wenden und einen Gesprächstermin vereinbaren, dort werden ihr auch ihre Pflichten erklärt. Manche Mütter sollen es dort besser begreifen, als wenn nur der Vater es sagt. Die KM beim Sohn meines Mannes gehört da leider nicht zu :-( Alles Gute für die Entbindung und er soll es amtlich machen, Hilfe suchen und sein Recht einfordern !!

Mitglied inaktiv - 17.06.2010, 14:28



Antwort auf: Gibt es auch pflichten für Exfrauen?

Hallo Panija Das hört nur zu gut an, aber das mit dem Jugendamt vergesse ich mal lieber! Wir habe schon so oft um Hilfe gebeten, weil die Mutter Probleme mit sich und den Kindern hat (Sie hat noch ein Kind aus früherer Ehe). War auch in Behandlung. Aber jedes Mal wenn die Schlinge enger wurde ist sie umgezogen, so das ein neues Amt zuständig war. Auch Familientherapeuten wurden eingeschaltet, aber half alles nichts. Wie den auch wenn sie ständig umzieht. Gespräche gab es noch und nöcher! Die einzige Pflicht die sie bis jetzt immer hatte war ihr freies Wochenende (vor dem Umzug konnten wir die kleine haben wann wir wollten, Hauptsache sie hatte ihre Ruhe!) Da ist er auch nur 10 min gefahren! Mir tun die beiden so leid, ich sehe und höre wie sie leiden und kann nichts tun :-( Das letzte mal konnten wir die kleine vor fast drei Woche sehen und diese We klappt es auch schon wieder nicht, weil er keine Zeit wegen der Arbeit hat, und die ganze Strecke nicht fahren kann und sie (Hausfrau!!!! Sollte eigentlich mehr Zeit haben oder?) nicht bereit ist die kleine mit dem Zug hochzubringen. Ich wünsche auch dir alles gute für die Entbindung und Danke

Mitglied inaktiv - 17.06.2010, 15:01



Antwort auf: Gibt es auch pflichten für Exfrauen?

Danke für die schnelle Antwort. Leider habe ich mit einem anderen Ergebnis gerechnet. Ich kann mir einfach nicht vorstellen das die Kindsmutter nicht mehr pflichten hat. Ein Vater kann für jeden Krümel gerichtlich Belangt werden, aber die Mutter nicht? Sie darf nur abkassieren und die kleine noch mit stichelleien belasten? Das versteh wer will, ich jedenfalls nicht! trotzdem vielen Dank!!! likable

Mitglied inaktiv - 17.06.2010, 15:53



Antwort auf: Gibt es auch pflichten für Exfrauen?

Hallo nochmal. Hm, vielleicht bleibt Euch da auch nur der Weg, den wir nun letztmalig gehen werden. Klage aufs alleinige Sorgerecht ! Hat er denn das gemeinsame Sorgerecht mit der Kindsmutter, dann stehen seine Chancen besser als bei uns, mein Mann hat leider nix. Haben aber auch Erziehungsberatung, etliche Gespräche beim Jugendamt etc. hinter uns, bringen alle nix, weil SIE den Stress will und massiv provoziert. Was Du zwischen den Zeilen andeutest und auch die Tatsache, dass sie den Umgang vereitelt ( und da hat das Kind ein Recht drauf, was sie bewusst ! verhindert ), dann kann es als Kindeswohlgefährdung ausgelegt werden. Kann, muss nicht. Mein Mann hat im ersten Versuch der Klage zumindest ein Urteil erreichen können, dass sie zwang, den Umgang zu ermöglichen. Auch wenn das nun leider wieder eingestellt ist, von unserer Seite, da sie uns massiv stalkt und das Kind ( 5 ) voll dazwischen stand. Vielleicht könnt ihr mehr erreichen ? Ich weiss zu genüge wie schwer es ist den eigenen Mann so leiden zu sehen, habe das hier immer wieder. Gerade wenn noch ein Baby unterwegs ist und , welches ja auch ein Geschwisterchen vom älteren Kind ist. So kommt es mir zumindest bei meinem Mann vor, denn auch sein Erstgeborener gehöt zu ihm, und verpasst soooo viel.

Mitglied inaktiv - 17.06.2010, 18:07