hallo fr. bader also mein ex-ehemann willigt in die namensänderung nicht ein. er kümmert sich schon über zwei jahre nicht mehr um seinen 6 jährigen sohn. mein sohn möchte gerne meinen nachnamen (ich habe wieder geheiratet) annehmen. nun meine frage... worauf muss ich achten, wenn ich einen antrag bei gericht stelle. was muss da alles so rein??? klar die begründung warum wir gerne den namen ändern wollen. aber reicht es aus, dass mein sohn es möchte und wir einfach ihn vor "dummen" fragen anderer kinder schützen wollen? danke vorab für ihre antwort steffi
Mitglied inaktiv - 20.11.2000, 10:25