Frage: gerichtl. ersetzung des namens....

hallo fr. bader also mein ex-ehemann willigt in die namensänderung nicht ein. er kümmert sich schon über zwei jahre nicht mehr um seinen 6 jährigen sohn. mein sohn möchte gerne meinen nachnamen (ich habe wieder geheiratet) annehmen. nun meine frage... worauf muss ich achten, wenn ich einen antrag bei gericht stelle. was muss da alles so rein??? klar die begründung warum wir gerne den namen ändern wollen. aber reicht es aus, dass mein sohn es möchte und wir einfach ihn vor "dummen" fragen anderer kinder schützen wollen? danke vorab für ihre antwort steffi

Mitglied inaktiv - 20.11.2000, 10:25



Antwort auf: gerichtl. ersetzung des namens....

Liebe Steffi, also, nichts gegen Sie, aber da muß doch wohl ein Fachmann dran, sonst geht das sehr leicht schief. Gehen Sie besser zu einem Rechtsanwalt vor Ort. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.11.2000