Gefährdungsbeurteilubg wann muss AG ausfüllen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gefährdungsbeurteilubg wann muss AG ausfüllen

Guten Abend, Mein AG weiß seit 3 Wochen von der ssw und hat noch keine gefährdungsbeurteilung ausgefüllt.... Muss er dies nicht eigentlich sofort tun? Zb stehe da ja drauf lasten wie mehr als 5kg und die hab ich ja sowieso jedes mal alleine wegen der Kasse hartgeld was ich hin und her tragen muss im Einzelhandel....... Darf ich das? Liebe Grüße Samira

von Samira02 am 03.12.2017, 21:15



Antwort auf: Gefährdungsbeurteilubg wann muss AG ausfüllen

Hallo, das ist kein Grund für ein BV, nur, wenn Sie das dauernd tragen müssten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.12.2017



Antwort auf: Gefährdungsbeurteilubg wann muss AG ausfüllen

5 kg geld tragen? warum denn nicht? ermahne den AG eine gefährdungsbeurteilung zu machen, schnellstmöglich. wer sagt dass man nicht 5 kg ab und an tragen darf? dann darfst auch nicht einkaufen gehen...du rechnest mit einen bv? wegen was?

von mellomania am 03.12.2017, 23:09



Antwort auf: Gefährdungsbeurteilubg wann muss AG ausfüllen

Sorry, aber du hast was mißverstanden. Klar darfst du auch mal 5kg heben. Ein BV weil man eine volle Geldkasse tragen muss oder gar die Handtasche wäre wohl lachhaft. Es geht um das REGELMÄSSIGE und STÄNDIGEheben von mehr wie 5kg. regelmäßig bedeutet sicherlich nicht das es dir nicht zumutbar ist die Geldschublade bis zur Kasse zu tragen und später nach der Arbeit auch wieder zurück zum Tresor oder sonst wo hin. Und mehr wie 10kg wird die sicherlich nicht wiegen - das könnte dann evtl Thema werden. Und Arbeiten im Einzelhandel gibt eher selten ein BV - weile es genügend Arbeiten gibt die man problemlos als Schwangere ausüben kann. Schau mal lieber genau noch einmal nach im Mutterschutzgesetz: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl117s1228.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl117s1228.pdf%27%5D__1512374452156 Hier im übrigen speziell für Einzelhandel: http://www.mutterschutz-rechner.de/mutterschaftsgeld/verkaeuferinnen-und-die-anforderungen-des-mutterschutzes-7308 Klar, dein AG hat eine Gefährdungsbegutachtung zu machen. Du bist aber erwachsen genug dich auch selbst wo RICHTIG kundig zu machen was du tun darfst und was nicht. Falls du dir unsicher bist kannst du auch selbst beim Gewerbeamt nachfragen was geht und was nicht. ich vermute aber mal, Du wirst nicht die erste Schwangere im betrieb sein, dein AG also schon genau wissen was du darfst und was nicht. Also wird er entsprechend schon eine "vorliegen" haben.

Mitglied inaktiv - 04.12.2017, 09:11



Antwort auf: Gefährdungsbeurteilubg wann muss AG ausfüllen

Wegen Hartgeld an der Kasse, die sicher keine 10 kg wiegt in der Frühschwangerschaft wirst du dein Kind nicht gefährden. Kassenarbeitsplätze sind in aller Regel nicht gefährdend. Aber der AG sollte die Gefährdungsbeurteilung eigentlich sofort ausführen. Wenn er es nicht tut, sprich bitte mit dem nächsthöheren Vorgesetzten oder der Gewerbeaufsicht.

Mitglied inaktiv - 04.12.2017, 09:49