Frage: Gartennutzung

Hallo Frau Bader, wir haben eine sehr schöne, aber auch sehr teure Mietwohnung, die wir hauptsächlich gemietet haben, weil dazu ein eigener kleiner Garten gehört und weil wir eine kleine Tochter haben, für das natürlich ideal ist. Der Garten ist auch im Mietvertrag aufgeführt, wir haben ein "Sondernutzungsrecht" dafür. Der Vermieter hat auch damals gesagt, der Garten gehört zu unserer Wohnung, also haben wir ein alleiniges Nutzungsrecht, sollen ihn dafür aber auch bitte schön gestalten. Das haben wir in den letzten Jahren mit viel Zeit und Geld auch gemacht. Nun sind in der Wohnung über uns neue Mieter eingezogen, die gerne hätten, dass unser Garten in einen Gemeinschaftsgarten umgewandelt wird. Das möchten wir natürlich nicht. Was der Vermieter dazu sagt, wissen wir (noch) nicht. Wie sieht die rechtliche Lage aus? Kann man das Sondernutzungsrecht, das im Mietvertrag aufgeführt ist, einfach so rückgängig machen? Obwohl wir in den letzten Jahren auch so viel Geld und Arbeit in den Garten gesteckt haben und dort natürlich Spielsachen (Sandkasten etc) für unsere Tochter stehen? Schon einmal vielen Dank, Lily

Mitglied inaktiv - 15.09.2006, 14:21



Antwort auf: Gartennutzung

Hallo, gehört eigentlich nicht her - es kommt wesentlich auf die Formulierung im Vertrag an. Den kann der Vermieter nicht einseitig ändern. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.09.2006