Frage: Freistellungsaufträge

Liebe Frau Bader, könne Sie mir sagen, ob für den Entzug eines Freistellungsauftrags ein formloses Anschreiben genügt. Ich habe mich bei der "Verteilung" auf die Bankinstitute vertan und muss die Beträge jetzt umverteilen bzw. stornieren. Vielen Dank für Ihre Hilfe IngeW

Mitglied inaktiv - 17.09.2002, 12:52



Antwort auf: Freistellungsaufträge

Liebe Inge, versteh ich nicht. Wo haben Sie sich vertan? Beim Finanzamt? Dann schreiben Sie da einfach hin. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.09.2002



Antwort auf: Freistellungsaufträge

HAllo Inge, ich würde zu den jeweiligen Banken gehen und die dortigen Vordrucke benutzen. Die Mitarbeiter in den Banken ändern die Summen auch für Dich ganz schnell ab. Ist sozusagen "0815"-Arbeit. Gruß Annette

Mitglied inaktiv - 18.09.2002, 14:52