Liebe Frau Bader,
könne Sie mir sagen, ob für den Entzug eines Freistellungsauftrags ein formloses Anschreiben genügt. Ich habe mich bei der "Verteilung" auf die Bankinstitute vertan und muss die Beträge jetzt umverteilen bzw. stornieren.
Vielen Dank für Ihre Hilfe
IngeW
Mitglied inaktiv - 17.09.2002, 12:52
Antwort auf:
Freistellungsaufträge
Liebe Inge,
versteh ich nicht.
Wo haben Sie sich vertan? Beim Finanzamt? Dann schreiben Sie da einfach hin.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.09.2002
Antwort auf:
Freistellungsaufträge
HAllo Inge,
ich würde zu den jeweiligen Banken gehen und die dortigen Vordrucke benutzen. Die Mitarbeiter in den Banken ändern die Summen auch für Dich ganz schnell ab. Ist sozusagen "0815"-Arbeit.
Gruß
Annette
Mitglied inaktiv - 18.09.2002, 14:52