Frage: Frau Bader/ Alle

Hallo! Bin seit kurzem schwanger. Mein Mann hat gerade eine Stelle für 2 Jahre im öffentl. Dienst zugesagt bekommen (500 km weg). Ich möchte aber gerne bis zum mutterschutz weiterarbeiten. -Würde uns für die Zeit Trennungsgeld zustehen??? -Werden die Umzugskosten übernommen, wenn ich nachkomme und der grosse Umzug ansteht??? Vielen lieben dank im Vorraus sagt Janna

Mitglied inaktiv - 14.03.2004, 20:55



Antwort auf: Frau Bader/ Alle

Hallo, Murmeline hat recht. Man müsste die genaueren Umstände und den Grund der Versetzung etc. kennen. UuU hat man einen Anspruch auf doppelte Haushaltsführung-bin aberkein Steuerberater. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.03.2004



Antwort auf: Frau Bader/ Alle

Guten Morgen! Dafür müßte man wissen, um was für eine Stelle (bzw. Dienstherrn) im ö. D. es sich handelt! Bei dienstlich angeordneten Umzügen (z. B. bei Berufssoldaten oder wenn ein Ministerium von Bonn nach Berlin zieht) wird unter bestimmten Voraussetzungen der Familienumzug finanziert oder für den Fall, dass ein Umzug nicht möglich ist (z. B. befristeter Auslandseinsatz des Mannes und Familie bleibt hier) ein Trennungsgeld gewährt. Bei "normalen" Beamtenverhältnissen ist das allerdings nicht der Fall. Wenn ich mich z. B. (momentan Kommunalbeamtin im Rheinland) bei einer Behörde in Bayern bewerbe und die mich nehmen, muß ich den Umzug selbst finanzieren und erhalte auch kein Trennungsgeld, da ich es ja freiwillig getan habe und nicht dienstlich angeordnet (oder bei der BW "befohlen") wurde.

Mitglied inaktiv - 15.03.2004, 07:39