Frage: Frage

Hallo!! Ich bin im 6.schwanger und war scho dieses Jahr 2mal für 2 Wochen im Krankenhaus im Januar und im März,wegen Hyperemesis und kollaps.Jetzt bin ich vom Orthopäden krank geschrieben Diagnose M49.08;026.8 Normal werde ich ja vom Arbeitgeber 6 Wochen bezahlt.Wie wird denn das gerechnet?Wird das vom Orthopäden auch mit angerechnet?Wann werde ich von der Krankenkasse bezahlt? Ich trau meinem Arbeitgeber nicht,die haben mir sowieso seit ich schwanger bin probleme gemacht. Wenn Sie mir da weiter helfen könen, würde ich mich sehr freuen. Danke

Mitglied inaktiv - 10.05.2003, 16:54



Antwort auf: Frage

Hallo, wenn man krankgeschrieben ist, bekommt man 6 Wo. Lohnfortzahlung, danach Krankengeld. Die Zeit gilt ab krankschreibung. Fragen beantwortet die KK oder das Gewerbeaufsichtsamt. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.05.2003



Antwort auf: Frage

Die 6Wochen Lohnfortzahlung von AG sind nur auf EINE Erkrankung bezogen. Sprich: Bist du mindestens 6Wochen wegen ein und derselben Erkrankung arbeitsunfähig, dann muss die KK Krankengeld zahlen, während dein AG dann von der Lohnzfortzahlung entbunden ist ! Sandra

Mitglied inaktiv - 10.05.2003, 20:21



Antwort auf: Frage

P.S. Stanionär FCH 14.01-18.01.03 +1 Woche zu Hause Diagnose:Hypermesis Stationär FCK 18.03-24.03.03 +1Woche zu Hause Diagnose:Hpermesis,Kollaps seit 5.05.03 krank geschrieben vom Orthopäden Diaognose M49.8;026.8 Jetzt steht mir noch der ganze Urlaub noch zu weil ich bis jetzt nicht nehmen konnte.Ab 13.06.03 hab ich urlaub und danach Mutterschaftsurlaub.Falls ich bis dahin nicht arbeiten kann,urlaub kann ich ja trotzdem nehmen oder?Muss mich dann der Arbeitgeber ab 5.5.03 für 6 wochen zahlen? Bitte helfen Sie mir!!

Mitglied inaktiv - 12.05.2003, 10:03