Frage: frage

Hallo mein sohn wird im november 3jahre alt somit ist meine elternzeit beendet bin schwanger und das baby kommt nächstes jahr ende januar zur welt....mein arbeitsplatz ist 70km entfernt sind umgezogen..nun meine frage wie läuft das dann mit dem arbeiten müsste ich die zeit von november bin nächstes jahr dort wieder arbeiten ..???und wegen mutterschaftsgeld..danke

von missy5555 am 15.08.2013, 13:17



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Hallo, Wenn nach Beendigung des EZs eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten. Man muss ansonsten arbeiten im normalen vertraglichen Rahmen gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden. Am besten wäre es, die Sache über regulären Urlaub oder Überstunden zu regeln. Eine Krankschreibung/ BV vom Arzt geht nur, wenn auch tatsächlich ein Grund dafür vorliegt. Unbezahlter EZ oder Arbeitszeitverkürzung ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen. Außerdem ist man bei unbezahltem Urlaub nicht mehr krankenversichert. Da man schwanger ist, kann der Ag nicht einfach kündigen. Bei schlechter Auftragslage muss der Ag, wenn er kündigen will, die Zustimmung von der Aufsichtsbehörde einholen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.08.2013



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Vielleicht überschneiden sich bei dir Elternzeitende und Mutterschutzbeginn? Wenn nicht, dann musst du natürlich in der Zwischenzeit wieder arbeiten gehen! Wenn es nur ein paar Tage sind und du noch genügend Urlaubstage hast, kannst du sie auch mit Urlaub überbrücken. Das alles aber unabhängig vom Mutterschaftsgeld. Gruß Sabine

von SumSum076 am 16.08.2013, 05:34



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wo kann ich mich am besten informieren...???welches amt..??Danke

von missy5555 am 16.08.2013, 11:29



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? Wieso Amt ? Wann genau endet Deine Elternzeit und wann genau beginnt Dein Mutterschutz ? Wieviele Urlaubstage hast Du noch ? Dann siehst Du selbst ob das passt oder ob das nicht passt. 70km pendeln viele zur Arbeit, das wird wohl die paar Tage auch gehen oder ? Ansonsten müsstest Du bis Ende August kündigen, wenn Du nicht wieder arbeiten gehen möchtest.

von Sternenschnuppe am 16.08.2013, 16:29