Frage: Frage

Hallo Fr.Bader, Zu meiner Situation erstmal... Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt,die würde also bis ende November 2012 gehen. Ich habe mir das Geld auf 1 Jahr auszahlen lassen...und gehe nebenbei schon wieder für 30 Stunden arbeiten. So,nun ist es aber so das meine Chefin aufgrund ihres Alters evtl. die Praxis schließt. Wissen Sie wie es dann für mich weitergehen würde,ich meine hab ja trotzdem die Elternzeit bis 2012? Ich würde ja dann sicherlich Arbeitslosengeld für 1 Jahr bekommen oder wie wäre das denn durch die Elternzeit? Und wie wäre es mit dem Kita-Platz den meine Tochter hat(sie geht schon seit Oktober in die Kita),würde der mir denn überhaupt weiterhin zustehen? Ich hoffe Sie können mein durcheinander verstehen und mir irgendwie helfen. LG,Andrea

von drea1986 am 04.11.2011, 10:46



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Hallo, mit dem Vertrag endet auch die EZ. Wenn Sie dann dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, bekommen Sie auch keine Leistungen der Argentuf f Arbeit. Dann müssen Sie auch für Ihre KK sorgen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.11.2011



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Hallo Nun, wenn die Praxis schließt, dann endet leider auch die Elternzeit. In dem Sinne heisst es ja "nur", dass Dein Arbeitsplatz freigehalten wird. Ohne Praxis auch kein Arbeitsplatz. Da Dein Kind in der Kita ist, eingewöhnt ist, und Du dem Arbeitsmarkt ja zur Verfügung stehst, bleibt der Platz erhalten ( für ALG1 muss man teilweise sogar die Betreuung nachweisen ! ) und Du erhältst dann ALG1. Wichtig : Direkt nach der Kündigung zum Arbeitsamt, auch wenn die Kündigung erst in 3 Monaten wirksam wird. Sonst bekommt man eine Sperre.

Mitglied inaktiv - 04.11.2011, 11:26