Frage: Frage

ich bin seit Dienstag im Mutterschutz!! Habe aber noch nicht die bescheinigung vom arzt da er im urlaub ist. bekomme ich erst nächste woche. muss ich dem arbeitgeber auch ohne bescheinigung bescheid sagen. oder kann ich bis nächste woche warten? Bin ja auch im beschäftigungsverbot danke

Mitglied inaktiv - 21.10.2009, 10:38



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Hallo, auf jedem Fall dem AG sagen - das regelt aber auch die KK. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.10.2009



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Der Arbeitgeber sollte umgehend die Bescheinigung erhalten; diese kann auch von der Hebamme ausgestellt werden. Außerdem wird der FA doch eine Vertretung haben! Ruf Deinen AG an und kläre, daß Du die Bescheinigung nachliefern kannst, die Krankenkasse braucht ja auch eine - sonst gibt`s erstmal kein Geld! Dein Arbeitgeber weiß aber sicher auch von der ersten Bescheinigung zu Beginn der Schwangerschaft, wann Dein ET ist.

Mitglied inaktiv - 21.10.2009, 11:33



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nein bei der ersten bescheinigung stand ja kein et -Termin drauf. aber der arbeitgeber muss mir ja so und so geld überweisen von krankenkasse bekomme ich nur 13 pro tag und ich verdiene in stunde ja schon mehr. Kann ich warten bis ich den bescheid von meine Frauenarzt habe , eine hebamme habe ich nicht??? Oder kann mein arbeitgeber stress mache wenn ich Ihm später bescheid sage?

Mitglied inaktiv - 21.10.2009, 20:54