Frage zu meiner Frage vom 27.12.2007

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Frage zu meiner Frage vom 27.12.2007

Guten Tag Frau Bader, frohes gesundes neues wünschen wir Ihnen.... Also, ich habe Sie am 27.12 schon mal "angepostet", bzgl. Urlaubstage.... Ich verstehe es nicht ganz, sorry..... So weit ich es verstehe, kriege bzw. stehen mit Urlaubstage auch 8 Wochen nach Entbindung zu, also die 8 Wochen Mutterschutz frist ??? Ist das Richtig ??? Urlaubstage stehen mir nur dann zu, wenn ich den ganzen Monat voll gearbeitet habe ?? Also, mein ET wäre der 18.3.2008, d.h. 5.2. fängt mein Mutterschutz an ( 6 Wochen vorher ). und 8 Wochen nach dem ET, wäre dann der 13.5.2008 einschl. , steht mir dann für März und April der Urlaubanspruch zu ?? Und Mai dann nicht, weil der Monat ja nicht "voll" ist ??? Ich würde mich über eine nochmalge Antwort sehr freuen. Haben Sie lieben Dank

Mitglied inaktiv - 02.01.2008, 13:06



Antwort auf: Frage zu meiner Frage vom 27.12.2007

Hallo, der EZ-Monat muss VOLL sein! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.01.2008



Antwort auf: Frage zu meiner Frage vom 27.12.2007

Sag mal, hast Du schon mal die Suche bemüht??? ich glaube es riecht nicht, wenn "wir" diese Frage schon 100x beantwortet haben... Für jeden VOLLEN Monat EZ (nicht: MuSchu) kann der Urlaub gekürzt werden. Ist der mai ein VOLLER Monat EZ? Nein? Dann gibt Dir bitte die Antwort selber... Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 02.01.2008, 15:47