Frage: frage zu ihrer antwort an nadeen4

"Zunächst einmal ist wichtig, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Auch wenn die gemeinsame Sorge nach einer Trennung beibehalten wird, ist es bei den Familiengerichten häufig üblich, einem Elternteil (meist dem Vater) auf Antrag des anderen (meist der Mutter) das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen. " wie wird sowas denn begründet? hat das pragmatische gründe? als vater wäre ich nicht sonderlich erbaut darüber neben meinen kindern (im falle der traditionellen wochenendpapa-lösung) nun auch noch die mitspracherechte über einen umzug zu verlieren. wie sieht es aus mit dem umgangsrecht, das ja trotz umzug bestehen bliebe? schöne grüße, MF

Mitglied inaktiv - 02.03.2010, 20:28



Antwort auf: frage zu ihrer antwort an nadeen4

Hallo, lesen Sie dazu mal hier (aus Männersicht), da geht es genau um Ihre Argumente: http://www.vaeternotruf.de/aufenthaltsbestimmungsrecht.htm Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.03.2010