Frage: familenname

hallo, ich lebe mit meinem partner in nicht-ehelicher gemeinschaft. unser erstes kind trägt meinen nachnamen (vaterschaftsanerkennung und gemeinsames sorgerecht vorhanden). nun soll unser zweites kind geboren werden und dann beide kinder den nachnamen des vaters annehmen. geht das? also kann der nachname unseres ersten kindes auf den nachnamen des vaters geändert werden? gruß

Mitglied inaktiv - 12.01.2010, 10:49



Antwort auf: familenname

Hallo, ich denke, da müssen beide Kinder den gleichen Namen tragen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.01.2010



Antwort auf: familenname

so einfach geht das nicht. du mußt deinen partner heiraten, seinen namen annehmen und mit zustimmung des vaters von kind1 kannst du kind1 einbenennen.

Mitglied inaktiv - 12.01.2010, 11:15



Antwort auf: familenname

Das erste ist vom gleichen wie beim zweiten? Dann geht das!!!

Mitglied inaktiv - 12.01.2010, 11:22



Antwort auf: familenname

sorry.

Mitglied inaktiv - 12.01.2010, 11:44



Antwort auf: familenname

Nein das geht nicht. Die Wahl beim ersten gemeinsamen Kind entscheidet den Nachnamen aller weiteren gemeinsamen Kinder. Das habe ich schriftlich vom Standesamt. Eine Änderung ist erst dann (wieder für alle Kinder gemeinsam) möglich, wenn Ihr heiratet und als Familienname der Nachname des anderen Elternteils bestimmt wird. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 12.01.2010, 15:58



Antwort auf: familenname

nachtrag: beide kinder sind vom gleichen vater...

Mitglied inaktiv - 12.01.2010, 16:54