Frage: Erziehungszeitverlängerung

Hallo, Meine Erziehungszeit endet nach 3 Jahren am 24.10.2003. Ich weiß das ich wieder arbeiten muß, ich würde es auch gerne tun. Ich habe echt liebe Mitarbeiter und auch eine gute Firma. Ich bin wieder in Umständen und bekomme mein Baby voraussichtlich am 10.02.2004 Mein Muschu würde am 6.1. anfangen. Doch mir geht es in der Schwangerschaft nicht gut und ich habe Schwangerschaftsbeschwerden, wo ich mir nicht vorstellen kann für 10 Wochen wieder arbeiten zu gehen. Wo noch hinzukommt das mein Arbeitgeber 200km weit weg ist. Kann er mein Erziehungsurlaub verlängern ?? Oder unbezahlten Urlaub geben ?? Eine Krankschreibung bekomme ich leider nicht, weil ich keine Blutungen und Wehen habe. Was kann ich tun ?? Ich möchte meinen Arbeitgeber auch nicht vor den Kopf stoßen nur es geht echt nicht ... LG Kerstin

Mitglied inaktiv - 08.10.2003, 01:19



Antwort auf: Erziehungszeitverlängerung

Hallo, Wenn nach Beendigung des EUs eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten. Man muss ansonsten arbeiten im normalen vertraglichen Rahmen gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden. Unbezahlter EU oder Arbeitszeitverkürzung ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen. Da man schwanger ist, kann der Ag nicht einfach kündigen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.10.2003