Frage: Erziehungsunterhalt

Hallo, ich war 8 jahren mit meiner Tochter alleinerziehend und habe anteilig vom Amt etwas Zuschuss bekommen. Im sep 2018 ist unser gemeinsamer Sohn zur Welt gekommen, jedoch ziehen wir erst im März zusammen, da mein Freund eine Fortbildung macht und 400km weit weg ist entfernt und solange bekomme ich noch ein wenig Geld vom Amt. Nun will das Amt 2600 Euro Erziehungsunterhalt von meinem Freund zurück, für mich. Und er soll bis März 640 Euro an mich bezahlen, jedoch hat er Schulden und finanziert sein Auto. Was wird alles beim Erziehungsunterhalt berücksichtigt? Schulden, leasing, Fahrweg, Altersvorsorge?

von Miahailey13 am 16.01.2019, 12:03



Antwort auf: Erziehungsunterhalt

Hallo, Sie meinem Betreuungsunterhalt. Bei den Schulden kommt es darauf an,wann sie warum entstanden sind. Altersvorsorge bis zu 4 % vom brutto. Bei den Fahrtkosten kommt es drauf an, wo er wohnt. Jeder OLG Bezirk hat nämlich eigene Richtlinien dazu. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.01.2019



Antwort auf: Erziehungsunterhalt

Klar will das Amt sein Geld zurück - schließlich ist vorrangig erst mal der Vater die ganze Zeit dir bzw. dem Kind gegenüber finanziell verpflichtet gewesen, nicht der Staat. 1080 Euro (? ist das noch der aktuelle Satz?) darf er an Selbstbehalt behalten - vom Rest muss er seinen Verpflichtungen nachkommen. Unterhalt, Schulden, Auto etc. Auch wenn ihr zusammenzieht wird das nichts daran ändern. Er bleibt nach wie vor dir bzw. euch verpflichtet. Sein Gehalt wird mit eingerechnet bei allen Anträgen, die du bzgl. Sozialgeldern stellst.

von cube am 16.01.2019, 12:14



Antwort auf: Erziehungsunterhalt

Immer langsam, keine Sorge wir wissen das er in der Pflicht ist und ich bin kein Sozialschmarotzer. Ich möchte eine professionelle Antwort, was geltend gemacht werden kann. Keine Belehrungen. Ich weiss das er nur einen Selbstbehalt von 1200 Euro monatlich hat, aber es gibt viele Dinge die mit an und eingerechnet werden können und diese möchte ich wissen.

von Miahailey13 am 16.01.2019, 12:31



Antwort auf: Erziehungsunterhalt

Und er zahlt Unterhalt für sein Kind , er hat nur bis dato kein Erziehungsunterhalt an mich gezahlt, da wir nicht mal wussten das es das gesetzt gibt und er mir gegenüber verpflichtet ist auch etwas zu zahlen.

von Miahailey13 am 16.01.2019, 12:33



Antwort auf: Erziehungsunterhalt

hängt davon ab, wann bzw. aus welchem Grund sie gemacht wurden. Schulden, die ich verursacht habe, um mir Luxusartikel zu gönnen, kann ich nicht abzugsfähig machen. Also ein zu teures Auto für meine finanziellen Verhältnisse und die dadurch entstandenen Schulden sind mein Problem. Ebenso einfach zu viel Geld ausgegeben und nun in Raten alles zurück zahlen zu müssen. Schulden, die ich innerhalb einer Ehe zB zusammen mit meinem Ehepartner gemacht habe, können nach einer Trennung dann aber evt. Unterhaltsmindernd sein, da gemeinsam beschlossen sozusagen. Letztendlich würde das aber ein Richter entscheiden. Das Amt wird ganz sicher erst mal sagen "interessiert uns nicht" - die sind nämlich nicht dafür zuständig, die Art der Schulden zu beurteilen, sondern nur dafür darüber zu entscheiden, wer was von wem bekommen muss/kann.

von cube am 16.01.2019, 12:33



Antwort auf: Erziehungsunterhalt

Ich gehe davon aus, du bist in EZ und erhältst Elterngeld? Ist dies so wenig, dass er auch dir gegenüber finanziell verpflichtet wird?

von cube am 16.01.2019, 12:37



Antwort auf: Erziehungsunterhalt

Wir heiraten erst im Juli davon mal abgesehen. Und dein Kredit läuft schon lange vor mir, der wird berücksichtigt. Bitte gib mir enthalte dich doch wenn du keine ahung hast. Denn auch Kosten des Autos werden pauschal mit 5% angerechnet, jedoch gibt es Ausnahmen wie z.b wenn der Fahrweg lange ist. Altervorsorge, Berufsunfähigkeitsvers. Etc. Kann und wird alles berücksichtigt. Deswegen möchte ich mich genauestens informieren, was ich alles angeben kann und soll!

von Miahailey13 am 16.01.2019, 12:39



Antwort auf: Erziehungsunterhalt

Aber dann weißt du doch offensichtlich schon genau Bescheid, was alles angerechnet wird. Warum fragst du dann noch? Außerdem schrieb ich bereits, dass der Kredit unter gewissen Umständen berücksichtigt wird. Und unter gewissen Umständen eben nicht. " Gemäß dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 9. Januar 2002 (XII ZR 34/00) sind Schulden dann berücksichtigungswürdig, wenn diese unterhaltsrechtlich berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten darstellen. Dazu gehören keine Schulden, die für Zwecke des Luxus, in leichtfertiger Weise oder ohne verständliches Motiv getätigt wurden." Das Auto bzw. die Fahrtkosten werden angerechnet, wenn es keinen schnelleren/günstigeren Weg gibt. Könnte er also auch mit der Bahn in annehmbarer Zeit seine Arbeits-/Fortbildungsstelle erreichen und dies ist günstiger als die Fahrtkosten mit dem Auto, werden sie nicht angerechnet - sondern nur das, was die günstigere Alternative kosten würde. Kosten für doppelte HH-Führung können geltend gemacht werden, sofern diese tatsächlich notwendig sind. Ob ihr heiratet oder nicht, spielt ab dem Moment, wo ihr zusammen zieht, keine Rolle. Sein EK wird dennoch bei allem eingerechnet, da ihr offensichtlich einen gemeinsamen HH führt (Bedarfsgemeinschaft bildet).

von cube am 16.01.2019, 13:17



Antwort auf: Erziehungsunterhalt

Alles angeben was du hast - wieviel davon als abzugsfähig anerkannt wird, entscheidet dann das Amt. Bist du mit der Entscheidung nicht einverstanden, kannst du dagegen Widerspruch einlegen und musst dann begründen, warum du zB als 2.-Wohnung keine günstigere mieten konntest oder warum die Schulden nicht mit niedrigeren Raten getilgt werden können um zB einer Unterhaltspflicht besser nachkommen zu können. Das ist jetzt nicht böse gemeint - das sind einfach genau die Dinge, die nachgefragt werden könnten und im Zweifelsfall dann eben nicht in der eingeplanten Höhe abgezogen werden, weil es eben vielleicht auch zu Gunsten eines Unterhaltes anders gemacht werden könnte/müsste.

von cube am 16.01.2019, 13:36



Antwort auf: Erziehungsunterhalt

Das kann man aber auch anders sehen: bisher hast du ja wohl die 640 Euro vom Amt bekommen und das wurde auch dankend von euch angenommen. Nun, wo ihr diese Summe aber selbst aufbringen sollt, ist euch das nicht recht. Indem ihr versucht, euren Anteil zu drücken, soll ja wiederum der Staat bitte den Rest beisteuern. Das geht in meinen Augen schon in die Richtung, Geld dankend anzunehmen, solange man sich dafür nicht selbst ein bisschen einschränken müsste und ansonsten bitte den Staat - also alle anderen Steuerzahler - zur Kasse zu bitten. Ist meine persönliche Meinung und vielleicht siehst du und auch andere Foristen das ganz anders oder ich habe einen Rechenfehler, Denkfehler oder was auch immer - dann lasse ich mich ernsthaft gerne eines Besseren belehren. Bzgl. der ursprünglichen Frage gerne nochmal: Du bzw. er muss alles angeben, was er verdient/einnimmt (auch aus Vermietungen etc) und kann dazu alles, was er meint, was sein bereinigtes Netto zusätzlich drückt, angeben. Im Zweifelsfall wird er die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Belastung eben nachweisen müssen.

von cube am 16.01.2019, 17:34



Antwort auf: Erziehungsunterhalt

@Cube, Ich bin da ganz bei dir. floe

von la-floe am 16.01.2019, 17:38



Antwort auf: Erziehungsunterhalt

Wenn das Amt sagt, neben Kindesunterhalt stehen dir noch 640 € Unterhalt zu, dann ist der verdienst deines Freundes alles andere wie schlecht. Wüsste zu gerne in welcher Fortbildung man derartig gut verdient. Da ist auch abzusehen das er entsprechend was zur Seite legen konnte. Oder es lieber in die Schulden stecken sollen. Es ist jedenfalls sehr wahrscheinlich das er nach der Fortbildung noch besser verdienen wird, dann sollten es erst recht kein Problem sein. Zudem sind 640 € nicht ein wenig Geld vom Amt, denn ich denke die werden dir mindestens das gleiche bezahlt haben. Ihr müsst doch vorher gerechnet haben wie das ganze laufen soll. Hattest du gar kein Einkommen, sprich bekommst jetzt nur Mindestsatz EG? Jeder hätte dir im Vorfeld sagen können das dein freund auch dir zu Unterhalt verpflichtet ist. Das ihr das nicht wusstet, mag ich kaum glauben. Ist nichts was erst seit gestern geltendes Recht ist.

von Felica am 16.01.2019, 18:16