Frage: Erziehungsrecht

Halo Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir eine Auskunft geben, denn ich weis nicht, wo ich sonst fragen kann. Es geht um meine Mutter: Sie will ihren Lebensgefährten heiraten, der einen 15jährigen Sohn hat und der bei ihnen mit wohnt. Der Sohn ist total gegen die Hochzeit und will jetzt mit seinem Papa aufs Jugendamt und wisssen, welche Rechte er hat???!! Meine Mutter möchte jetzt gerne wissen,, welche Rechte sie bei der Erziehung des Stiefsohnes hat, ob sie alleinige Entscheidungen bzgl. des Stiefsohnes treffen kann? (Die leibliche Mutter hat kein Sorgerecht, sondern der Vater) Sollte mit dem zukünftigen Mann etwas sein, wer hat dann das Entscheidungsrecht? Die neue Ehefrau oder der (noch minderjährige) Sohn? Danke schonmal für Ihre Antwort. Yvonne

Mitglied inaktiv - 13.04.2005, 10:53



Antwort auf: Erziehungsrecht

Hallo, genau gesagt hat sie keine Rechte. Weder Sorgerecht noch etwas anderes. Natürlich wirkt sie zwangsläufig an der Erziehung mit, aber das ist nicht gesetzlich festgelegt. An der Eheschließung kann aber auf der anderen Seite das JA auch nichts ändern. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.04.2005