Frage: Erziehungsgeldantrag

Hallo, ich habe eine attestierte Frühgeburt und somit 18 Wochen Mutterschutz. Ich habe das auch meinem Arbeitgeber mitgeteilt und das Attest dort hingeschickt. Nun habe ich einen Teil des Antrag auf Erziehungeld welchen der Arbeitgeber ausfüllen muss (der Teil nennt sich Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Erziehungeld) dort abgegeben. Ist es nicht so, dass ich während der 18 Wochen Mutterschutz die meines Wissens erst im März enden volles Gehalt bekomme? Mein AG hat in diesem Antrag für Januar 118€ und für Februar 51,13€ und ab März 0€ eingetragen. Das ist doch total falsch. Oder bin ich da auf dem Holweg??? Danke für die Antwort im voraus Verona

Mitglied inaktiv - 18.01.2002, 15:36



Antwort auf: Erziehungsgeldantrag

Liebe Verona, während der Schutzfristen erhalten Sie Mutterschaftsgeld, dass sind DM 25/Tag von der KK und die Differenz zum durchschnittl. Gehalt vom Ag. Nach den Fristen erhalten Sie EG. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.01.2002