Frage: Eriehungsgeld

Hallo, ich habe vor der Geburt meines Sohnes voll als Arzthelferin gearbeitet. Habe somit auch Mutterschaftsgeld bekommen. Möchte jetzt bei mein Chef weiter arbeiten gehen auf 400 Euro. Jetzt möchte das Versorgugsamt wissen wieviele Stunden ich im Monat dafür arbeite. Gibt es da einen bestimmten Satz? Hat das was damit zu tun das ich nicht mit dem Vater zusammen bin. Er zahlt 192 Euro unterhalt für Devin. Sonst habe ich außer Erziehungsgeld, Kindergeld und 400 Euro nichts. Wieviele Stunden darf ich nun für die 400 Euro arbeiten. Um das volle Erziehungsgeld zu bekommen. Könnte es auch sein das die mir was abziehen wegen dem Mutterschaftsgeld. Mein Sohn ist am 12.11.03 geboren. DANKE FÜR EURE HILFE !!!!!!!!

Mitglied inaktiv - 16.01.2004, 10:46



Antwort auf: Eriehungsgeld

Hallo, bis zu 30 Std/ Woche, dass wird such nicht auf das EG angerechnet. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.01.2004