Meine Frau war bis zum 16.08.2017 in einem befristeten Arbeitsverhältnis. In dieser Zeit war sie schwanger. Entbindungstermin war der 03.07.2017. Sie hat also Mutterschaftsleistungen erhalten und erhält zur Zeit Elternbasisgeld bis zum 02.08.2018. Sie ist weiterhin eigenständiges Mitglied der Gesetzlichen Krankenversicherung aber ohne Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Jetzt ist sie erneut schwanger und der vorraussichtliche Entbindungstermin ist der 27.05.2018. Die Krankenkasse sagt sie sei für Mutterschaftsgeld nicht zuständig. Meine Frage ist nun erhält Sie in Ihrem Fall überhaubt Mutterschaftsleistungen und wenn von wem?
von Bernd76 am 31.01.2018, 10:55