Elternzeiten schließen nicht aneinander an

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeiten schließen nicht aneinander an

Hallo Frau Bader, wir nehmen an, es besteht folgende Situation: Elternzeit 1 endet in Kürze. Während der Elternzeit bestand ein Minijob in der Firma. Die Geburt des nächsten Kindes wird einige Monate danach erfolgen. -> keine Überschneidung der Elternzeit! Die Firma ermöglicht eine Weiterbeschäftigung bis zur nächsten Elternzeit in Teilzeit. Was ist bei der Vertragsgestaltung zu beachten, um kranken-, rentenversicherungstechnisch, etc. keine Nachteile zu haben. Ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Teilzeit vorteilhafter als die Verlängerung des Minijobs. Lieber in Kauf nehmen ein paar Monate weniger als die 400 Euro aus dem Minijob zu erhalten und dafür wieder beitragsfrei bei der eigenen Krankenversicherung? Dann wird aber das Elterngeld noch mal sinken, oder? Oder lieber beim Mann familienversichern und Rente selber tragen? Woran muß man noch denken? Vielen Dank im voraus! Gruß Majon12

Mitglied inaktiv - 03.08.2009, 15:26



Antwort auf: Elternzeiten schließen nicht aneinander an

Hallo, im Minijob haben Sie weder Ansprüche auf beitragsfreie KK in der folgenden Ez noch Anspruch auf MG (nur die Einmalzahlung). Rente wird dann auch nur der Grundbetrag für die 3 J. angerechnet. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.08.2009