Frage: Elternzeitanspruch usw. bei 2.Kind

Ich bin in der 32. Woche schwanger und mußte meinem AG mitteilen, ob ich 3 Jahre EZ nehme und danach wiederkomme...beides habe ich bejaht. Wir wollen aber mit dem 2. Kind nicht allzu lange warten. Wie ist das nun mit der EZ fürs erste Kind, wenn in dieser ein 2. geboren wird...wird die EZ komplett gegeben und die 3 Jahre vom 2. dahinter? Und wie ist das mit dem Mutterschutz, in dem der AG ja normalerweise noch an mich zahlen muß. Außerdem hab ich gehört, daß außer dem Anspruch auf Erholungsurlaub für die Zeit des MS auch anteiliger Anspruch auf das 13. Monatsgehalt besteht. Stimmt das? Danke im Voraus für die Antwort, tschüß, Sandra

Mitglied inaktiv - 11.01.2002, 10:11



Antwort auf: Elternzeitanspruch usw. bei 2.Kind

Liebe Sandra, 1. Der EU für das 2. wird an den EU vom ersten drangehängt. 2. Mutterschaftsgeld gibt es dann nur von der KK, nicht vom AG 3.Das kommt entscheidend auf Ihren Vertrag an, eine gesetzl. Regelung gibt es nicht. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.01.2002