Frage: Elternteilzeit

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe im Juni 2018 mein zweites Kind bekommen und habe damals ein Jahr Elternzeit und ein Jahr Elternteilzeit mit 30 h/Woche beantragt. Weil ich Ärztin bin, machte ich sonst, zusätzlich zu regulärer Arbeitszeit, 24h Dienste. Der Arbeitgeber hat sich nun bei mir gemeldet, dass mir die Elternteilzeit nicht wie beantragt genehmigt wird, sondern eine Elternteilzeit mit 20Stunden/ Woche somit ich zusätzlich Dienste machen kann. Sonst würde ich mit 30 h /Woche regulärer Arbeitszeit und noch dazu Dienste, die maximalen Arbeitsstunden/ Woche für Elternteilzeit überschreiten. Kann der Arbeitgeber so vorgehen oder habe ich Anspruch auf 30h/Woche reguläre Arbeitszeit (Elternteilzeit) ? Mit freundlichen Grüßen , Cristina Rotaru

von CristinaRotaru am 05.03.2019, 12:14



Antwort auf: Elternteilzeit

Hallo, man muss hier unterscheiden: Rufbereitschaft zählen nicht zur Arbeitszeit, Bereitschaftsdienst ja. Sie haben keinen Anspruch auf eine bestimmte Elternteilzeit, wenn der Arbeitgeber wichtige betriebliche Gründe nennen kann. Am besten ist es, wenn Sie sich mit ihm einlegen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.03.2019