Elterngeldzahlung gestoppt - rechtmäßig?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeldzahlung gestoppt - rechtmäßig?

Hallo, unsere Tochter wurde Ende Mai geboren und wir haben gleich Elterngeld beantragt. Der Elterngeldbescheid kam Ende Juni und beinhaltete aus unserer Sicht einen Fehler: meine Frau war während der letzten 12 Monate vor der Geburt die ersten 6 Monate in Steuerklasse 5 und die letzten 6 Monate (Geburtsmonat nicht mit berechnet) in Steuerklasse 3. Dennoch hat die Elterngeldstelle die schlechtere Steuerklasse 5 angesetzt, was zu deutlich niedrigerem Elterngeld geführt hat. Wir erwarten deutlich mehr Elterngeld als im Bescheid festgelegt. Deshalb haben wir sofort Widerspruch eingelegt. Bis heute wurde nur der Eingang bestätigt, aber nichts entschieden. Da meine Frau Beamtin ist, wäre die erste Elterngeldzahlung am 01.08. gewesen laut Bescheid. Nun hat ein Blick aufs Konto aber gezeigt, dass überhaupt kein Geld überwiesen wurde. Ist dies rechtmäßig? Wir haben zwar Widerspruch eingelegt, erwarten ja aber mehr Geld. Dass nun gar nichts gezahlt wurde, ist für uns ein herber Schlag, zumal die finanziellen Reserven auch nicht so üppig sind und wir auf das Geld angewiesen sind. Wie beurteilen Sie die Vorgehensweise der Sachbearbeiterin - ist dies rechtlich zulässig? Vielen Dank für Ihre Hilfe !!!

von Baywatch am 05.08.2017, 14:33



Antwort auf: Elterngeldzahlung gestoppt - rechtmäßig?

Hallo, wenn ich die ganzen Posts weiter unten noch lese, finde ich das alles auch etwas sehr merkwürdig. Allein am Widerspruch kann es nicht liegen, der führt nicht zur Einstellung der Zahlung. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.08.2017



Antwort auf: Elterngeldzahlung gestoppt - rechtmäßig?

Den Wechsel der Steuerklassen muss das Ehepaar beim zuständigen Finanzamt beantragen. Dies muss aber rechtzeitig geschehen! Es wird die Steuerklasse zugrunde gelegt, die in den 12 Monaten vor der Geburt am längsten galt. Der Antrag sollte also spätestens sieben Monate vor dem Monat gestellt werden, wenn der Mutterschutz beginnt - nur dann bringt der Wechsel einen Nutzen. Denn der Steuerklassenwechsel wird nach Antragstellung erst im nächsten Monat wirksam und die werdende Mama muss mindestens sechs Monate vor der Geburt mit vollem Gehalt dieser Steuerklasse angehören. Die Zeitspanne reicht aus, damit die Elterngeldstelle die Frau für den gesamten Bemessungsspielraum in dieser Steuerklasse einordnet.

von Himbeere2008 am 05.08.2017, 14:51



Antwort auf: Elterngeldzahlung gestoppt - rechtmäßig?

Erst einmal glaube ich, dass das Elterngeld gar nicht falsch berechnet wurde, denn es sind nicht die 12 Monate vor Geburt sondern die 12 Monate vor dem Mutterschutz maßgebend. Aber um auf deine eigentlich Frage einzugehen: Warum gehst du direkt davon aus, dass die Elterngeldzahlung gestoppt wurde? Ein (freundlicher!!!) Anruf bei der Elterngeldstelle könnte Licht ins Dunkel bringen. Vielleicht hat es irgendwelche Probleme bei der Überweisung gegeben?

von chrissicat am 05.08.2017, 14:56



Antwort auf: Elterngeldzahlung gestoppt - rechtmäßig?

Meine Frau ist Beamtin & da geht es um die 12 Monate vor Geburt. Alle anderen uns bekannten Paare haben Geld pünktlich bekommen...

von Baywatch am 05.08.2017, 15:20



Antwort auf: Elterngeldzahlung gestoppt - rechtmäßig?

Dennoch könnte ein höfliches Nachfragen bei der Elterngeldstelle hilfreich sein! Probleme können doch nicht ausgeschlossen werden, nur weil andere das Geld pünktlich bekommen haben. Ist eure Bankverbindung korrekt im System der Elterngeldstelle erfasst? Wurde eure Elterngeldzahlung vielleicht (versehentlich) im Zahlungslauf nicht mit berücksichtigt? Gerade wenn es die erste Elterngeldzahlung ist, können solche Fehler schon mal passieren...

von chrissicat am 05.08.2017, 15:30



Antwort auf: Elterngeldzahlung gestoppt - rechtmäßig?

Ok - um deutlich zu werden: ich weiß dass meine Zahlung gestoppt wurde. Und ich frage, ob sowas rechtmäßig ist?

von Baywatch am 05.08.2017, 15:45



Antwort auf: Elterngeldzahlung gestoppt - rechtmäßig?

Entweder raus mit der Sprache und man kann ins Gesetz schauen oder Pech gehabt. Gute Entscheidung ;-)

Mitglied inaktiv - 05.08.2017, 16:11



Antwort auf: Elterngeldzahlung gestoppt - rechtmäßig?

Was raus mit Sprache? Zahlung wurde ohne Angabe von weiteren Gründen nur wegen Widerspruch gegen den bisherigen Bescheid gestoppt-und das ist meiner Meinung nicht rechtmäßig und ob das so wirklich ist wäre meine Frage

von Baywatch am 05.08.2017, 16:37



Antwort auf: Elterngeldzahlung gestoppt - rechtmäßig?

§ 26 Abs 2 BEEG § 331 SGB III Aus der Ferne ohne Akte nicht beantwortbar für mich, ob die Einstellung der Zahlung am Widerspruch oder anderen Tatsachen liegt. Das meinte ich, mit raus mit der Sprache ;-)

Mitglied inaktiv - 05.08.2017, 18:06



Antwort auf: Elterngeldzahlung gestoppt - rechtmäßig?

ist die Einstellung der Zahlung nicht rechtmäßig ... §13 Abs. 2BEEG Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Bedeutet, zumindest in der bereits bewilligten Höhe müsste Geld auf dem angegebenen Konto eingehen... Ich vermute aber es liegt nicht am Widerspruch ...

Mitglied inaktiv - 05.08.2017, 18:36