Elterngeldrückforderung nach 6 Jahren

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeldrückforderung nach 6 Jahren

Hallo Frau Bader! Ich habe für meinen zweiten Sohn, der im Januar 2015 geboren wurde, Elterngeld beantragt, das ich momentan (2015-Januar2016) beziehe. Schon für mein erstes Kind erhielt ich seinerzeit (2008-2009) Elterngeld. Geboren ist es im Jahr 2008, im August. Nun erhalte ich kurz nach Aufnahme meiner Elternzeit beim neuen Kind einen Rückforderungsbescheid von Elterngeld aus dem Jahre 2008-2009!! Eine Nachberechnung aufgrund des Steuerbescheids 2009 sei erfolgt, aufgrund derer nun doch noch ein Betrag zurückgefordert würde (ca.850€). Ich hatte damals noch eine Steuernachzahlung, zu allem Übel, die mein Einkommen in dem betreffenden Jahr somit um ca. 1000€ minderte. Das Finanzamt hatte verschiedene Steuerposten (Kirchensteuer) übersehen, abzuziehen. Diese Rückforderung trifft mich nun (alleinerziehend) in der 2.Elternzeit, zu keinem denkbar schlechteren Zeitpunkt hätte sie kommen können. Ich habe vor Kind 2 wieder gut verdient, momentan kann ich kaum vom EG leben. Auf Nachfrage hin, wie so etwas nach einem so langen Zeitraum (6 Jahre später!!) zustande kommt, sagte man mir, die Angelegenheit habe wohl durch einen Fehler der Seite der EG-STelle so lange in der Rechtsabteilung gelegen, da ich damals gemeinsam mit einer Steuerberaterin Einspruch gegen den EG-Bescheid eingelegt hatte. Frage: Darf die Elterngeldstelle das EG auch nach so langer Zeit zurückfordern, ist dies rechtens? Oder habe ich irgendeine Chance, das abzuwenden? Vielen Dank für Ihre Antwort! ZweifacheMutter Auf Nachfrage hin

von ZweifacheMutter am 11.12.2015, 08:59



Antwort auf: Elterngeldrückforderung nach 6 Jahren

Hallo, wie kamen die jetzt darauf? Haben Sie falsche Angeben gemacht o.ä? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.12.2015