Sehr geehrte Frau Bader,
ich werde ab 0ktober diesen Jahres Elterngeld beziehen (ca. 1000 € monatlich aus vorangegangener Festanstellung). Jetzt hätte ich das Angebot ab November auf freiberuflicher basis für ca. 400 € monatlich (max 10 Std. wöchentlich) nebenbei zu arbeiten. Wird dies vom Elterngeld abgezogen oder könnte ich die geringe Summe noch zusätzlich verdienen?
Vielen Dank für ihre Hilfe
Mitglied inaktiv - 13.07.2011, 13:45
Antwort auf:
Elterngeld und freiberuflichet Tätigkeit
Hallo,
es wird grds. erst einmal alles angerechnet. Rechnen Sie mal genau nach bei: www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.07.2011
Antwort auf:
Elterngeld und freiberuflichet Tätigkeit
Von dem Zuverdienst bleiben dir ca. 33% übrig!
Das berechnet sich so:
E: Einkommen gesamt
Ga: altes Nettogehalt (was zur Berechnung des Elterngeldes ermittelt wurde)
Gn: neues Nettogehalt (Zuverdienst)
Ohne Zuverdienst ist E = 0,67*Ga
Mit Zuverdienst ergibt sich:
E = (Ga - Gn)*0,67 + Gn
E = 0,67*Ga - 0,67*Gn + Gn
E = 0,67*Ga + (Gn - 0,67*Gn)
E = 0,67*Ga + 0,33*Gn
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 13.07.2011, 15:19