Elterngeld und Betreuungsgeld gleichzeitig beziehen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld und Betreuungsgeld gleichzeitig beziehen?

Hallo Frau Bader! Ich möchte mein Elterngeld splitten. Also 2 Jahre lang 50% des Elterngeldes beziehen. Jetzt habe ich gelesen, dass man Betreuungsgeld und Elterngeld nicht gleichtzeitig beziehen kann. Ist das nur ein formaler Satz, dass man es erst ab dem 15. Lm und nicht schon vorher beziehen kann. Wie ist das bei gesplittetem Elterngeld? Und noch eine Frage: Wenn meine Tochter zur Welt kommt (ET ist der 23.1.) bekomme ich ja erst 8 Wochen Mutterschaftsgeld und erst ab dann Elterngeld. Das bekommt man ja dann nur noch 10 Monate. (Mein Mann nimmt keine EZ). Das wären ca. 1100€. Jetzt meine Frage: Wenn ich das Elterngeld splitte, bekomme ich dann 20 Monate 550€ oder wird das noch 2 weitere Monate gezahlt? Denn theoretisch besteht ja auch in den ersten 8 Wochen nach der Geburt ein Anspruch auf Elterngeld. Ich hoffe, sie verstehen was ich meine. Danke fürs Lesen und auch schonmal für ihre Antworten. Liebe Grüße Julchen

von Julchen88 am 10.01.2014, 12:58



Antwort auf: Elterngeld und Betreuungsgeld gleichzeitig beziehen?

Hallo, 1. Ein paralleler Bezug von Elterngeld und Betreuungsgeld für ein Kind ist bei Verlängerung des Auszahlungszeitraums des Elterngeldes möglich. 2. Nee, ich weiß nicht so ganz, was Sie meinen :-) Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.01.2014



Antwort auf: Elterngeld und Betreuungsgeld gleichzeitig beziehen?

:-) Ich wollte nur wissen, ob ich dann von den 10 Monaten die ich normalerweise Elterngeld beziehen würde, das Geld dann in 20 Monaten ausgezahlt bekomme oder ob das dann 22 Monate gezahlt wird. Also bis die Kleine 2 wird. Denn theoretisch bezieht man das Elterngeld ja ab dem 1. Lm.

von Julchen88 am 10.01.2014, 15:07



Antwort auf: Elterngeld und Betreuungsgeld gleichzeitig beziehen?

Du beziehst mit und ohne Splittung nur 10 Monate EG. Dazu beziehst Du 2 Monate Mutterschutzgeld & Zuschuss vom AG. Wenn Du Dir nun die Auszahlung des EG Splitten lässt, dann bekommst Du 10 x 2 Monate eine Auszahlung. Letztlich ist dies nur eine Erleichterung für Dich das Geld nicht auszugeben. Das Splitten des Mutterschutzgeldes & des Zuschusses vom AG musst Du selber machen. Zusammen kommst Du dann auch auf 24 Monate! LG Sabine

Mitglied inaktiv - 10.01.2014, 15:39



Antwort auf: Elterngeld und Betreuungsgeld gleichzeitig beziehen?

Danke dir! Stimmt! Können wir uns ja dann für die 2 Monate zurücklegen. Ich wusste nur nicht ob man das Elterngeld gesplittet auf 22 oder auf 20 Monate bekommt. Werde das Geld was ich diesen und nächsten Monat bekomme aufjeden Fall zurücklegen für nächstes Jahr! Auf die Idee bin ich noch gar nicht gekommen, wobei ich eh immer etwas Geld zurücklege, wenn ich sehe, dass noch mehr da ist als sonst. Liebe Grüße

von Julchen88 am 10.01.2014, 21:59



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