Elterngelberechnung bei zweitem Kind

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngelberechnung bei zweitem Kind

Liebe Frau Bader, ich habe Ende letzten Jahres ein Kind bekommen und zwei Jahre Elternzeit beantragt. Nun bin ich (geplant) wieder schwanger und erwarte das zweite Kind im Februar 2018. Die Elternzeit für meinen Erstgeborenen werde ich für den Mutterschutz unterbrechen. Im Anschluss beantrage ich wieder zwei Jahre Elternzeit. Nun meine Frage: Zwischen letzter Elterngeldzahlung für Kind 1 und Mutterschutzbeginn für Kind 2 liegt nur knapp mehr als ein Monat. Wie wird das neue Elterngeld berechnet? Wird für die Berechnung mein Gehalt vor der ersten Geburt herangezogen? Freundliche Grüße und vielen Dank im Voraus, Zwergi2016

von Zwergi2016 am 31.07.2017, 14:46



Antwort auf: Elterngelberechnung bei zweitem Kind

Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nur für die ersten 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.08.2017



Antwort auf: Elterngelberechnung bei zweitem Kind

Der eine Monat wird als Nullrunde gerechnet, der Rest sollte aus dem Gehalt vor der ersten Geburt kommen, da der Abstand so kurz ist. Ich gehe von aus, dass die EG Zahlung reguläres EG war und kein EG Plus. Im Prinzip kann man sagen, alles nach dem ersten Geburtstag bis zum Mutterschutz geht als Nullunde ein. Es wird also wohl etwas weniger EG, dafür kommt der noch Geschwisterbonus drauf. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 31.07.2017, 20:33