Elternegldberechnung bei Mischeinkommen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternegldberechnung bei Mischeinkommen

Liebe Frau Bader, ich habe 2 für mich grundlegende Fragen zum Elterngeld, die mir leider auch bei einer Beratungsstelle nicht beantwortet werden konnten: 1. Ich bin als Angestellte tätig (=Hauptverdienst) und verdiene nebenher freiberuflich als Osteopathin einen Nebenverdienst, worauf ich Steuern, aber keine extra Sozialabgaben zahlen muss. Werden bei der Elterngeldberehnung die Sozialabgaben dann auch nur von meinen Bruttoverdienst als Angestellte abgezogen oder fällt die Pauschale auch auf meinen Gewinn aus Nebentätigkeit an, auch wenn ich dafür in Wahrheit nie Sozialabgaben leisten musste? 2. Ich lebe getrennt vom leiblichen Vater (habe das alleinuge Sorge- u. Aufenthaltsbestimmungsrecht) aber in einer neuen Partnerschaft (der neue Partner adoptiert das Kind aber nicht!, weil der Kindsvater der Kindsvater bleiben soll). Gelte ich nun als Alleinerziehend, da ich mich alleine um das Kind kümmer (zeitlich+ finanziell) oder stehen mir nicht die 14 Moante Elterngeld zu, da ich nicht die Lohnsteuerklasse 2 erhalte da ich nicht alleine wohne? Danke schon mal im vorraus!

von Lea_33 am 06.11.2016, 16:24



Antwort auf: Elternegldberechnung bei Mischeinkommen

Hallo, 1. Wird pauschalisiert 2. Betrifft nur den leiblichen Vater Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.11.2016