Hallo liebe Besucher meines Forums, wie von mir vermutet, handelt es sich bei der Behauptung, man bekäme im EU Arbeitslosengeld, um eine Zeitungsente (oder Fernseh-Gans?). Hier die Antwort auf meine Frage von RTL: RTL Television Zuschauerredaktion 50570 Köln Tel: 0138-1050 Fax: 0221-4564879 E-mail: webmaster@RTL.de de Hallo ! Vielen Dank für Ihre eMail und Ihr Interesse an unserem Fernsehprogramm. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, daß es sich, wie erst jetzt bekannt wurde, bei dem angesprochenen Bericht um eine Falschmeldung handelte. Die Redaktion von RTL Punkt 12 hatte eine DPA-Meldung weitergegeben, die wiederum in einer juristischen Fachzeitschrift veröffentlicht war. Dort wurde anscheinend falsch oder ungenau recherchiert, da das dort veröffentlichte Aktenzeichen leider schon lange nicht mehr gültig ist, d.h. dieses Gesetz oder diesen Beschluß gibt es schon seit ca. 2 Jahren nicht mehr! Den Inhalt unserer Meldung möchten wir Ihnen jedoch nicht verwehren. Bitte sehen Sie davon ab, diese Falschmeldung zum Anlaß zu nehmen, beim Sozialgericht anzurufen. DPA-Meldung: Köln/Mainz (gms) - Wer Erziehungsurlaub nimmt, gilt als arbeitslos und hat somit Anspruch auf Arbeitslosenhilfe. Das habe das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz entschieden, teilt der Anwalt-Suchservice in Köln mit (Az.: L 1 164/97). Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles sei allerdings Revision zum Bundessozialgericht zugelassen worden, so eine Sprecherin des Dienstes. Das Urteil sei eine Argumentationshilfe gegenüber dem Arbeitsamt, auch wenn offen sei, ob die Sozialgerichte in anderen Bundesländern den Fall im gleichen Sinne beurteilen würden. Während des Erziehungsurlaubes zur Betreuung von Kindern bestehe das Arbeitsverhältnis zwar rein rechtlich gesehen fort, so die Richter. Für den Anspruch auf Arbeitslosenhilfe komme es aber allein auf die tatsächlichen Verhältnisse an - und während des Erziehungsurlaubes werde weder eine Arbeitsleistung für den Arbeitgeber erbracht noch ein Entgelt gezahlt. Auch die Tatsache, dass eine Mutter oder ein Vater während des Erziehungsurlaubes weder arbeiten kann noch will, stehe der Gewährung von Arbeitslosenhilfe nicht entgegen. Wir bedauern, daß es zu dieser Falschmeldung kam. Mit freundlichen Grüßen aus Köln, Webmaster Liebe Grüße, Nicola Bader