Darf ein Amtsarzt nach einer SS fragen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf ein Amtsarzt nach einer SS fragen?

Ich habe mich vor zig Monaten beworben und heute die Zusage für meinen Traumjob bekommen. Zwischenzeitlich hat sich jedoch trotz Spirale Nr. 3 angekündigt. Allerdings steht jetzt noch eine amtsärztliche Untersuchungan. Darf er/sie fragen, ob man schwanger ist? Danke im voraus Sabine

Mitglied inaktiv - 28.06.2002, 23:17



Antwort auf: Darf ein Amtsarzt nach einer SS fragen?

Liebe Sabine, grds. darf die AN dem AG eine SS auch beim Einstellungsgespräch verheimlichen. Die Parteien sind sich, vor allem beim Arbeitsvertrag, gegenseitig zur Auskunft und Offenbarung verpflichtet. Voraussetzung für diese Verpflichtung ist aber die Zulässigkeit der Fragen, da nur dann die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Antwort besteht. Dabei muss die Frage für die auszuübende Tätigkeit jedenfalls von Bedeutung sein. Der Arbeitnehmer (AN) darf insoweit nichts verschweigen, was die Erfüllung der Arbeitsleistung unmöglich macht oder sonst von Bedeutung ist. Dafür hat der Arbeitgeber (AG) über die Verhältnisse des Betriebes Auskunft zu geben, soweit sie das Entgelt, die Arbeitsleistung und die Person des Arbeitnehmers betreffen. Bei wahrheitswidrigen Auskünften auf zulässige Fragen ist die andere Vertragspartei zur Anfechtung nach §§ 119, 123 BGB berechtigt. Eine Anfechtung nach § 123 BGB wegen falscher Auskunft auf unzulässige Fragen, wie in der Regel bei der Frage nach Schwangerschaft, ist nicht möglich. Beim Arzt wird sich das aber nicht verheimlichen lassen. Die Sache wird aber der ärztlichen Schweigepfliht unterliegen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.07.2002



Antwort auf: Darf ein Amtsarzt nach einer SS fragen?

Hallo, wahrscheinlich wird sich die Frage eh erübrigen, wenn eine Urin bzw. eine Blutuntersuchung gemacht wird. ansonsten ist es so ne Sache mit dem "Verschweigen" der Schwangerschaft. Mein AG(habe am 20.AT erfahren, daß ich schwanger bin) hat beim zuständigen A-amt einen Antrag auf Kündigung gestellt.Als dieser abgelehnt wurde, ist er vor Gericht gegangen.Auch hier habe ich gewonnen-ich konnte allerdings auch nachweisen, daß ich bei A-Vertragsunterzeichnung noch nichts von meiner Schwangerschaft wußte.Er mußte mich also weiterbeschäftigen. Es war die reinste Psychohölle bis mein FA mir ein Beschäftigungsverbot erteilte, denn seelischer Streß ist ja nicht gerade das Wahre in der SS. Man sollte sich die Sache auf jeden Fall gut überlegen und auf alle Konsequenzen gefaßt sein. Lieben Gruß, Frauke

Mitglied inaktiv - 30.06.2002, 09:13



Antwort auf: Darf ein Amtsarzt nach einer SS fragen?

Natürlich darf und muß ein AA nach einer möglichen Schwangerschaft fragen, überlege nur einmal du kommst in einen Job wo eine Gefährdung für dich oder ein Kind besteht. Bei uns zur Eingangsuntersuchung und auch zur untersuchung für die Lebenseinstellung wurde meiner Meinung nach berechtigterweise nach gefragt. Verschweigen würde ich es auf keinen Fall ich war in der 7 Woche schwanger als ich für meine Lebenseinstellung zum Amtsarzt mußte, er hat natürlich dann aufs Obligatorische Röntgen versichten müßen, was klar war. Ich habe keinerlei Probleme mit dem AA gehabt, und habe trotz Ss meine Lebenseinstellung zur Justizvollzugsbeamtin 4 Tage vor der Geburt unseres Sohnes gekriegt.

Mitglied inaktiv - 01.07.2002, 09:25