Frage: Darf das SKF sowas?

Hallo Frau Bader, ich bin zweifach Mutter und habe für beide das alleinige Sorgerecht etc.! Meiner Tochter ist etwas passiert was mittlerweile mit einem Anwalt geklärt wird! Und möchte ich hier nicht Scheiben! Jetzt möchte ich meine Kinder in Sicherheit wissen und über lege das sie zu freunden für ein paar Tage gehen! Jetzt sagt das SKF wenn ich das tue werden mir die Kinder weg genommen! Hier meine Frage - Dürfen die das einfach? - Ich habe keinen gesetzlichen Vormund und auch meine Kinder nicht!!! Vielen dank im voraus Frau Gottschalk

von Jenny8219 am 03.12.2017, 10:57



Antwort auf: Darf das SKF sowas?

Hallo, anhand der Angaben kann ich hierzu gar nichts ssagen. Soz. kathol. Frauen? Die haben gar keine Rechte, nur das JA Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.12.2017



Antwort auf: Darf das SKF sowas?

Wie soll man das richtig beantworten ohne weitere Angaben. 1. Man kann Ihre Kinder nicht wegnehmen, allein aus dem Grund, dass Sie sie ein paar Tage "abgeben". Allerdings klingt es, als wäre hier eine Vorgeschichte. Sofern Sie mit SKF den kath. Sozialdienst meinen, haben die sowie nicht das Recht Ihnen iwas "wegzunehmen", die melden das höchstens dem Jugendamt. 2. Das steht im Widerspruch... Sie sind doch der gesetzl. Vertreter Ihrer Kinder?

von Kristiiin am 03.12.2017, 12:49