Darf AG nach Zusage der Elterzeit es nachträglichkürzen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf AG nach Zusage der Elterzeit es nachträglichkürzen?

Elternzeit wurde für 2 Jahre genehmigt.3 Monate danach erhielt ich schriftlich das ich nach 7 Mon. Elternzeit wieder arbeiten soll. Wenn ich eine Verlängerung möchte, soll ich erneut ( 3 Mon. vorher)ein Antrag stellen. Darf das der AG? Was kann auf mich zukommen wenn ich darauf eingehe? Danke Ihnen in voraus.

von suzim am 18.02.2013, 23:22



Antwort auf: Darf AG nach Zusage der Elterzeit es nachträglichkürzen?

Hallo, verstehe ich nicht. Sie haben für zwei Jahre Elternzeit beantragt. Nach sieben Monaten Elternzeit sollten Sie wieder arbeiten Teilzeit? Vollzeit? Grundsätzlich müssen Sie gar nicht in der Elternzeit arbeiten. Wenn Sie mindestens zwei Jahre beantragt haben, haben Sie einen Anspruch auf Verlängerung. Frist zur Verlängerung sieben Wochen vor Ablauf schriftlich. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.02.2013



Antwort auf: Darf AG nach Zusage der Elterzeit es nachträglichkürzen?

Wenn dein AG dir schriftlich deine Elternzeit bestätigt hat, kann keiner von euch sie einseitig verändern! Gehst du darauf ein, KÖNNTE der AG sich nach diesen 7 Monaten auf die gesetzlichen Grundlagen (Festlegung 2-Jahreszeitraum) berufen und eine Verlängerung verweigern und du müsstest eben nach 7 Monaten wieder voll arbeiten. Einem AG, der dies von mir verlangt, würde ich alles zutrauen (Verweigerung der Verlängerung, Nicht-Genehmigung von Teilzeit, bis hin zur Kündigung). Warum nimmt sich der AG selber die Planungssicherheit??? Du kannst übrigens am ersten Tag nach der Elternzeit die Kündigung erhalten (nach deinem AG also nach 7 Monaten). Gruß Sabine

von SumSum076 am 18.02.2013, 23:55



Antwort auf: Darf AG nach Zusage der Elterzeit es nachträglichkürzen?

Wie schon gesagt, musst Du nicht. Ich würde dem AG per Einschreiben mitteilen dass Du bereits 2 Jahre Elternzeit ANGEMELDET hast (denn der AG kann dies nicht verweigern, von daher auch nicht genehmigen) und Du daran auch nichts ändern möchtest. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 19.02.2013, 11:08



Antwort auf: Darf AG nach Zusage der Elterzeit es nachträglichkürzen?

Vielen dank. Aber gilt das auch wenn mein Vertrag an diesem neu berechneten Datum ablaufen würde? Das ist mir jetzt aufgefallen. Wenn ja werde ich unverzüglich ein Einschreiben schicken, dass ich bei den 2 Jahren bleibe! P.S. Es ist ein Teilzeitjob. Gruß

von suzim am 19.02.2013, 23:05



Antwort auf: Darf AG nach Zusage der Elterzeit es nachträglichkürzen?

Du meinst, dein Vertrag läuft nur bis (zB) Juli? Dann kannst du natürlich bei diesen AG auch nur Elternzeit bekommen, bis zu diesen Datum? Ohne Vertrag, kein AG, keine Elternzeit! Gruß Sabine

von SumSum076 am 20.02.2013, 11:46