Frage: Chef stellt sich quer...

Hallo Frau Bader, mein Sohn wird Mitte April 3 Jahre -- leider endet ja dann auch die Elternzeit.Für meinen Chef kommt trotz "extremer" Flexibilität von mir keine Teilzeitmöglichkeit in Frage. Ich hab ihm nun gesagt das ich dann am Stichtag vor der Tür stehen werde. Er hat ok gesagt. Hat es denn überhaupt in solchen Fällen Sinn per Arbeitsgericht sowas prüfen zu lassen, oder enden solche Geschichten i.R. hoffnungslos für den Arbeitnehmer? Oder wird der AG nur vom Anwalt angschrieben und wenn er mit einem Nein antwortet gilt das Ganze? Bin echt verunsichert, was ich tun soll! Leider ist mein Anwalt gerade im Urlaub.Werde ggf. zu einem anderen gehen.Wollt einfach mal nur ne allgemeine Info! Herzlichen Dank! MfG Sabine

Mitglied inaktiv - 23.03.2005, 18:03



Antwort auf: Chef stellt sich quer...

Hallo, überlegen Sie für sich, ob es denn organisatorisch praktisch möglich wäre, Teilzeit zu arbeiten. Dann haben Sie auch ganz gute Chancen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.04.2005



Antwort auf: Chef stellt sich quer...

Ich hatte bereits letztes Frühjahr mit meinem Chef über die jetzige Situation gesprochen.Damals sagte er mir schon das er keine Teilzeitstelle will -- 2/3 Wochen später hatte er eine Anzeige mit einer Teilzeitstelle in der Zeitung. Zur Zeit hätte er anscheinend keine Teilzeitmitarbeiter sagt er!Hab leider keinen Kontakt mehr zum Büro -- kann also nicht nachfragen.

Mitglied inaktiv - 23.03.2005, 18:53



Antwort auf: Chef stellt sich quer...

Hallo, kennst du jemanden der auf blöd mal bei der Firma anrufen könnte???? Der Arbeitgeber wußte aber doch, daß du nach der Elternzeit wieder arbeiten willst, oder?? Gruß

Mitglied inaktiv - 24.03.2005, 08:59



Antwort auf: Chef stellt sich quer...

Hm, hast Du denn fristgerecht (d.h. drei Monate vor Ende Elternzeit) einen ordentlichen Antrag auf Teilzeit gestellt? Wenn nicht, dann hast Du ja erst einmal schlechte Karten, d.h. Dir bleibt nur die Möglichkeit, zunächst Vollzeit wieder anzufangen. Du kannst natürlich den Antrag auf Teilzeit mit der Dreimonatsfrist jederzeit jetzt noch stellen .Der ARbeitgeber hat dann bis 1 Monat vor BEginn der geplanten Teilzeit Möglichkeit, zu widersprechen, aber das muß natürlich fundiert sein, er kann nicht einfach nein sagen. Vielleicht ist das auch gar nicht die schlechteste Möglichkeit, denn wenn Du erst einmal Vollzeit da bist, kannst Du ja mit eigenen Augen sehen, ob es andere Teilzeitkräfte gibt und ob es für Deinen Bereich die Möglichkeit dazu gibt. Dann hast du auch auf dem Klageweg ganz gute Chancen - wenn man das will, ich finde ja den Klageweg immer die schlechteste Lösung, weil dann das Klima so vergiftet ist... Ulrike

Mitglied inaktiv - 24.03.2005, 09:20