Frage: Bin immer noch nicht schlauer

Hallo, hab das jetzt mit der Steuerberaterin meiner Chefin geklärt, mit diesem 400 €-Job... Sie schrieben letztes Mal, daß ich während des Erziehungsurlaubes bis zu 30 Std. arbeiten darf? Im Monat/Woche? Ist es wirklich so daß ich, wenn ich mehr wie f.400€-Basis arbeite meinen Anspruch auf meinen Vollzeitjob verliere, wenn der Erziehungsurlaub vorbei ist? Das sagt die Steuerberaterin, daß der dann pfutsch wäre...

Mitglied inaktiv - 04.02.2005, 09:47



Antwort auf: Bin immer noch nicht schlauer

Hallo, 1. 30 Std/ Woche 2. Man muss darauf achten, wie man den Vertrag für den Minijob formuliert. Er muss auf die Zeit des EU begrenzt sein, damit man hinterher Anspruch auf seinen alten Job hat. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.02.2005



Antwort auf: Bin immer noch nicht schlauer

Hi, ich bin zwar nicht Frau Bader, aber als Betriebsratsmitglied hab ich auch abundzu mit Arbeitsrecht zu tun ;o) Du darfst während der Elternzeit bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten! Und das Du dadurch Deinen Anspruch auf einen Vollzeitjob nach der Elternzeit verlierst, wenn Du mehr als 400 € verdienst, halte ich für Blödsinn. Dann würde es ja keinen Sinn machen, daß es diese Stundenregelung gibt, da es ja durchaus Jobs gibt, bei denen man in der Zeit deutlich mehr verdient. Bin aber trotzdem gespannt was Frau Bader sagt, aber ich glaube Deine Steuerberaterin spinnt ein bissel. Grüße Claudia

Mitglied inaktiv - 04.02.2005, 10:50